Bergwerkserzeugnis
Grubenerzeugnis
- 1 bei Gericht oder bei einem Amt zur Beweisführung eingereichter Schriftsatz
- 2 im wirtschaftlichen Bereich
- a Ertrag, Gewinn
- b ab dem 18. Jh.: wirtschaftliches Erzeugnis jeder Art
II Person, gegen die vor Gericht etwas vorgebracht wird