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Abfindungsanspruch
I (schiedsrichterliches) Urteil, Erkenntnis
II Verabredung
I Nachfrage (vor Gericht), zukünftige Einklagung
II üble Nachrede, Verleumdung
III nochmalige Versammlung
Klage, Einspruch
I wörtlich
  • 1 Klage(erhebung), Klageformel
    • -- jemanden in ansprache nehmen, in die ansprache legen beschuldigen, beklagen
  • 2 Versprechen
  • 3
II übertragen
  • 1 persönlicher und dinglicher Anspruch, Forderung, intentio, gravamen, arrestatio; in ansprache sein beansprucht werden. in ansprache stehen beanspruchen. in ansprache ziehen beanspruchen
    • -- in ansprache sein beansprucht werden; in ansprache stehen beanspruchen; in ansprache ziehen ebs.
  • 2 Rechtsstreit; zu ansprache kommen in einen Rechtsstreit verwickelt werden
  • 3 Widerspruch, Einspruch
  • 4 Rechtsame
  • 5 Geschenk an die Wöchnerin
I Anspruch, Einspruch
II Verleumdung, Scheltwort
I Ausspruch, Rede
II Mitteilung
III Urteil, Entscheidung
IV Anspruch
V Ausnahme, Ausfluß
Anklage
brache Allmende
I Versammlung (mit Verkündigung von Satzungen)
  • 1 Bürgerversammlung
  • 2 bäuerliches Gericht
  • 3 allgemein
II Satzung
  • 1 Stadtgesetz
  • 2 Weistum
  • 3 Abgabe
III Umlauf einer amtlichen Mitteilung durch die Bauerschaft
außerordentliche Morgensprache?
I in althochdeutschen Glossen für derogatio (AhdGl. II 148), maledictum (AhdGl. I 498), offensio (AhdGl. II 128), crimen (AhdGl. I 741), querela (AhdGl. I 571), obtrectatio (AhdGl. I 593)
  • 1 Beratschlagung, Übereinkommen
  • 2 Testament
III Einspruch, Rechtseinwand
  • -- Vorkaufsrecht
IV Verleumdung

beisprache

, besprache
übel beleumundet
-- angefochten
Blutbann
-- In der heutigen Bedeutung ein literarisches Wort seit Luther.
das brachliegende Drittel der Gemeindeflur bei Dreifelderwirtschaft
-- umgebrochenes Stück Wiesenland
-- das von der Gemeinde erteilte Land; 60-80 Ruten
das brachliegende Drittel der Gemeindeflur bei Dreifelderwirtschaft
-- umgebrochenes Stück Wiesenland
-- das von der Gemeinde erteilte Land; 60-80 Ruten
Bürgerversammlung, öffentliche Verlesung von Stadtrecht und Polizeivorschriften; Aufzeichnung der dort verlesenen Gesetze und Verordnungen. Die ältesten Belege siehe WismarBürgerspr. 3ff.
Diebstahlsstrafe
fremder Anspruch
Ehevertrag
Schmähung
Anspruch aus dem Eigentumsrecht
Einspruch, Widerspruch
Erbanspruch
-- wohl zwei Worte
Gaunersprache
Bezeichnung eines Rechtstages in Drenthe
wie Gauding 
Widerklage
Einspruch, Widerspruch
-- Arglist
Fürsprecher
I Bürgschaft
II gerichtliche Gutheißung
eine Landesversammlung
Versammlung der Landesgemeinde, Haingericht
Hauptklage
gerichtlich erhobener Anspruch auf ein Haus
wie Hofsprache (I) 
Gericht westfälischer (zu einem Hof gehöriger) "Hausgenossen"
zu einem Heim (II) gehöriges, brachliegendes Feldstück
wie Herbstding 

(Hieensprache)

, (Heiensprache)
Gericht der 3Hieen (II) 
Widerrede
I üble Nachrede
II Rücksprache
I
II Versammlung der Großen oder Lehnsleute eines Fürsten oder Lehnsherrn
  • 1 überhaupt die bei Hof gesprochene Sprache
  • 2 insbesondere die vornehme Sprache des Hofs
"Ausstoßen von schlechten oder unnützen Worten, von Scheltworten oder wörtlichen Injurien" His,FriesStrR. 332
wie Holzding 
wie Hufengericht 
jährliche Hauptversammlung der einzelnen handwerklichen Vereinigungen
Fachsprache der Juristen 
Forderung zum gerichtlichen Zweikampf
wie Kanzleistil 
erst im 18. Jh. und nur vereinzelt vorkommende Bezeichnung für die in Kanzleien gebrauchte Amtssprache
wie Kirchenruf (I) 
in der Wendung lantbrake sijn "wie ein Friedbrecher behandelt werden"
I beratende Versammlung eines Landes (II 1), Landestag (IV), in Tirol die Versammlung des Landgerichts (I) 
III Nachricht, die im Land verbreitet wird, "Umsage", vgl. QKronstadt II 866 m. Angabe weiterer Belege
IV Sprache, die in einem Land gesprochen wird
Frevelrede, Lästerung, Schmähung
I Beleidigung
II zu Unrecht erhobener Anspruch?
I Besprechung, Versammlung am Morgen (I) 
  • 1 Zunft-, Gildeversammlung, zur Regelung und Durchführung aller nicht den städtischen oder regionalen Obrigkeiten unterstehenden Angelegenheiten des Handwerks; tw. auch mit gerichtlicher Funktion (gehegte Morgensprache); die gebotene Morgensprache (zB. Beleg 1281) wurde zu besonderen Anlässen einberufen; zur gemeinen Morgensprache versammelten sich alle Gilden eines Rechtsgebietes, die hohe Morgensprache war der einfachen M. von der Entscheidungsbefugnis, möglicherweise auch durch die Zusammensetzung mit ranghöheren Zunftangehörigen übergeordnet
  • 2 am Morgen (I) stattfindende Schöffenversammlung; sie diente der Beratung untereinander, stellte aber auch eine besondere Station im Rechtszug dar, bei der die Parteien sich Gutachten oder Unterweisungen einholen konnten, die bei beidseitiger Annahme anstelle eines Gerichtsurteiles in Kraft traten
  • 3 Bürgerversammlung, die der Beratung und Beschlußfassung über neue Rechtsweisungen diente, und in der von den Bürgern auch eine Form der Gerichtsbarkeit ausgeübt werden konnte
  • 4 Ratsversammlung
  • 5 Versammlung zur Regelung von Angelegenheiten des ehelichen Güterrechtes
II die Institution der Morgensprache (I 1) 
III Beschluß oder Urteil, die in der Morgensprache (I), insbesondere von Zunft- und Bürgerversammlungen gefaßt bzw. gefällt werden
Sprache, die man als Kind von seiner 1Mutter (I) bzw. von seinen Eltern erlernt
I der Vorgang des Nachsprechens (I) 
Morgensprache (I 1) am Osterfest
von einer Privatperson verübte, idR. verbotene Vergeltung für erlittene Unbill

Rache

, f.
I gewaltsame Rechtsverfolgung als Form der Selbsthilfe einer Person, der vermeintliches oder wirkliches Unrecht angetan wurde (daher häufig Verzicht auf Rache in Urfehdeformeln); als Ausübung von Gewalt setzt Rache Wehrhaftigkeit voraus und ist daher Frauen, Geistlichen usw. verwehrt; eine Bedeutungsverschiebung zu Strafe ergibt sich aus der Ausübung der Rechtsverfolgung durch eine andere Instanz als den Geschädigten (Obrigkeit, Gott); die rechtliche Bewertung der Rache wandelt sich mit der Inanspruchnahme des Monopols legitimer Gewaltausübung durch den werdenden Staat
II übtr.: Gericht Gottes
III "Buße, Versöhnung" (nach MnlWB. IX 2849)
wie Rechtsanspruch (II) 
II Rechtsterminologie
Anfrage an Beteiligte, ob etwas in deren Sinn geschieht
Zeitraum, in dem ein Acker brachliegt
Beichte
II Klage auf Begleichung von Schulden (II) 
II (zulässige) persönlich ausgeführte Rache (I); iU. zur amtl. Strafverfolgung
I private, geheime Besprechung, Beratung
II Beratung der Nachbarschaft (I) am Termin eines Ehehaftdings (I) außerhalb der eigentlichen Gerichtssitzung
Sprache der Spitzbuben, Gaunersprache

Sprache

, f.
I physisches Sprechvermögen
II Landessprache, (Einzel-)Sprache einer best. Sprachgemeinschaft; auch: Art zu sprechen, Ausdrucksweise
III Wortäußerung, Rede; an die Sprache gehen/Sprache nehmen das Wort ergreifen
IV Versammlung, Zusammenkunft zu Unterredung, Beratung, auch Beschluss; insb. in Bezug auf Hoftage und Reichsversammlungen; eine Sprache gebieten eine (Reichs-)Versammlung einberufen
V Unterredung, Unterhandlung, Aussprache, Beratungsgespräch
VI Klage vor Gericht; Klagevorbringen, Klageart, Anspruch
VII mündliches Vorbringen (einer Streitpartei vor Gericht), Rede (II) oder Gegenrede (I); häufig vorgebracht durch einen Fürsprech (I); meton.: Unterstützung durch einen Fürsprecher
VIII Aussage, Zeugnis, Stellungnahme vor Gericht
IX gerichtliche Entscheidung, Urteil; Schiedsspruch, Schiedseinung
X Gerichtsverhandlung; Verhandlungstermin, Sitzungstag eines Gerichts
XI Auseinandersetzung, Streit
XII (gebührenpflichtiges) Gesuch eines Gesellen auf Erlangung des Meisterrechts
wie Sühnbrecher 
wie Sühnbruch 
wie Sühnbruch 
Versammlung, Sitzung, Verfahren anlässlich einer 1Sühne (III)