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Unrecht antun
I jemanden vor Gericht ziehen, gerichtlich ansprechen
II gerichtlich erledigen, entscheiden
III lossprechen
IV hinrichten
- -- verurteilt
V eichen
VI reflexiv
rechtfertig
, adj., adv., (rechtfertigen), adv.I ordnungsgemäß, vorschriftsmäßig, dem Recht entsprechend
II rechtschaffen, unschuldig; von einer Forderung befreit; sich rechtfertig machen sich rechtfertigen
III gerechtfertigt, zu Recht bestehend, bewiesen, angemessen
IV rechtlich, das Recht betreffend
V religiös: befreit von Sünde; im richtigen Verhältnis zu Gott und damit in der Gnade stehend
1rechtfertigen
, v.I rechtlich, gerichtlich in Anspruch nehmen, Klage erheben
II eine Strafe vollstrecken, bestrafen; auch: gefangennehmen
III etwas (wieder) in einen guten Zustand bringen
- 1 den Vorschriften, dem Gesetz gemäß durchführen, ordnen, regeln
- 2 kontrollieren, überprüfen; von Maßen: eichen
- 3 überprüfen; registrieren, anmelden; richtig, ordnungsgemäß markieren, zB. als Eigentum
- 4 korrigieren, verbessern
- 5 (einen Schaden) wiedergutmachen
- 6 von einer Urkunde: ausfertigen
- 7 von Schulden: tilgen
- 8 begründen
IV sich selbst / jn. von einer Forderung, einem Vorwurf, einem rechtlichen Hindernis (1789, 1806) befreien; jn. freisprechen, für unschuldig erklären
V religiös: von Sünden freisprechen, befreien, in das rechte Verhältnis zu Gott setzen
VI verteidigen; etwas abwehren, sich gegen etwas wehren
VII mit/von etwas gerechtfertigt werden von etwas die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens gegen jn. bestreiten, vgl. ÖW. I 409
VIII etwas für etwas rechtfertigen etwas ansehen als, halten für