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wiedergeben
I erreichen, erzwingen
II verabfolgen, geben, zahlen, leisten
III abholen?
IV abfinden
I Getreidemaß abstreichen, eichen
II die Schwurhand wegziehen
III etwas nehmen
IV mit Ruten
V minderbietend versteigern
wie angereden 
I (gerichtlich) belangen
II jemanden bittend angehen
III darreichen, schenken, leihen
  • -- einer Obhut anvertrauen
IV zugehören, angrenzen
I anziehen
III (Eid) staben
übergeben, auflassen
versteigern
-- ein Mehrgebot schlagen
I hingeben, liefern, beschaffen
  • -- bezahlen
  • -- Erbe ausbezahlen
  • -- verabreichen
II zu etwas gereichen
I wörtlich
  • 1 mit Ruten schlagen
  • 2 aus einer Liste tilgen
II übertragen
  • 1 täuschen, betrügen
  • 2 intransitiv: davonlaufen
prügeln
einliefern
-- "(Barunterstützung) verabreichen" Lasch-Borchling I 182
ausreichen
I darreichen, bezahlen
II anrühren
III von Sachen: an etwas reichen
IV intransitiv: reichen
V
  • 1 beistandsuchend erreichen
  • 2 ergreifen
  • 3 übertragen
obsiegen
reflexiv: sich bereichern
I sinnlich glattstreichen, abstreichen; Gegensatz: gehäuft 
II übertragen streichen, begleichen
verabreichen
I Geschriebenes tilgen
II durchziehen mit einer Angel
III durchgehen
IV landstreichen
V verstreichen
vorlegen
entweichen
I stoßen auf (bildlich)
II (aus)reichen, betragen
V
  • 1 erlangen, zu etwas kommen
  • 2 übergeben
I
  • 1 wohin reichen, langen
    • a
    • b durch Werfen
  • 2 sich erstrecken
III gelangen, kommen an
IV geben, zahlen
V ausreichen, genügen, tragfähig sein
VI durchsetzen, erreichen
VII zum Nachteile gereichen
aus-, einhändigen, leisten
-- handreichender Zins "census ... manualiter persolvendus" 
wie herausgeben (II) 
vom Erlegen einer Sicherheit
übertragen intransitiv (für etwas) genügen 
ausstreichen, tilgen
beschimpfen, schmähen
nachträglich leisten
I räumlich
  • 1 sich erstrecken, auch übtr. auf Verwandtschaftsgrad
  • 2 greifen
II geben
  • 1 in Rechtsverhältnissen: jm. etwas hingeben, aufgeben, übergeben, leisten
  • 2 in anderen Zusammenhängen: spenden, darreichen (auch von Leibzeichen (I)), verabreichen
III holen, empfangen
IV gelangen
V genügen, ausreichen
VI gereichen

2reichen

, reichnen, v., reichsen, v., reichsnen, v.
I herrschen, Gewalt haben
II mehren, reich machen, bereichern; reich werden
III den Vermögensstand feststellen
wie Ruteaushauen 
wie Rutestrafe 
jn. schlagen (I) 
Reffen, Einziehen der Segel; als Ehrenbekundung
von einer Grube, einem Gang, einer Ader: Ausrichtung, Ausdehnung in horizontaler Linie
I entscheiden, beschließen; (ein Urteil, einen Beschluss) fällen; ergehen; sich an etw. streichen sich nach etw. richten
II (im Rahmen einer Versteigerung) bieten; ersteigern
III (umher)ziehen, auch als Kleinhändler; vagabundieren, herumschleichen; von Tieren: (frei) umherlaufen
IV fortgehen, sich entfernen; fliehen
V (mit einer Gerte, Rute uä.) schlagen, prügeln; jm. einen Streich (I) versetzen; ua. als Strafe
VI (Edelmetall) mittels Strichprobe auf den Feingehalt prüfen; über den Streichstein ziehen
VII (etw. im Messgefäß) mit dem Streichstock glattstreichen; (ein Messgefäß) nur bis zum Rand befüllen und das Messgut glattstreichen (und nicht häufen I 1); etw. (mit Hohlmaßen) messen
VIII (Tuch) amtl. messen, auf Qualität prüfen
IX (Tuchfasern) kämmen, auflockern
X (Leder) glätten, weich machen
XI (Stoff, Wolle) glätten, walken?
XII (ein Textstück) tilgen, entfernen
XIII etw. abstreifen
XIV (Ziegelsteine) formen, herstellen
XV (Flagge, Segel) herunterlassen
XVI (Fische, Vögel) mit einem Streifnetz fangen
XVII (Geld) einnehmen
XIX zum ersten Mal pflügen