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wiedergeben
versteigern
einliefern
reflexiv: sich bereichern
entweichen
vom Erlegen einer Sicherheit
übertragen intransitiv (für etwas) genügen
ausstreichen, tilgen
beschimpfen, schmähen
nachträglich leisten
wie Rutestrafe
jn. schlagen (I)
Reffen, Einziehen der Segel; als Ehrenbekundung
von einer Grube, einem Gang, einer Ader: Ausrichtung, Ausdehnung in horizontaler Linie
I erreichen, erzwingen
II verabfolgen, geben, zahlen, leisten
III abholen?
IV abfinden
I Getreidemaß abstreichen, eichen
II die Schwurhand wegziehen
III etwas nehmen
IV mit Ruten
V minderbietend versteigern
wie angereden I (gerichtlich) belangen
II jemanden bittend angehen
III darreichen, schenken, leihen
- -- einer Obhut anvertrauen
IV zugehören, angrenzen
I anziehen
III (Eid) staben
übergeben, auflassenversteigern
-- ein Mehrgebot schlagen
I hingeben, liefern, beschaffen
II zu etwas gereichen
I wörtlich
II übertragen
prügelneinliefern
-- "(Barunterstützung) verabreichen" Lasch-Borchling I 182
ausreichenI darreichen, bezahlen
II anrühren
III von Sachen: an etwas reichen
IV intransitiv: reichen
obsiegenreflexiv: sich bereichern
I sinnlich glattstreichen, abstreichen; Gegensatz: gehäuft
II übertragen streichen, begleichen
verabreichenI Geschriebenes tilgen
II durchziehen mit einer Angel
III durchgehen
IV landstreichen
V verstreichen
vorlegenentweichen
I stoßen auf (bildlich)
II (aus)reichen, betragen
III gelangen, kommen an
IV geben, zahlen
V ausreichen, genügen, tragfähig sein
VI durchsetzen, erreichen
VII zum Nachteile gereichen
aus-, einhändigen, leisten-- handreichender Zins "census ... manualiter persolvendus"
wie herausgeben (II) vom Erlegen einer Sicherheit
übertragen intransitiv (für etwas) genügen
ausstreichen, tilgen
(mißreichen)
, v.nachreichen
, v.1reichen
, v.I räumlich
II geben
- 1 in Rechtsverhältnissen: jm. etwas hingeben, aufgeben, übergeben, leisten
- 2 in anderen Zusammenhängen: spenden, darreichen (auch von Leibzeichen (I)), verabreichen
III holen, empfangen
IV gelangen
V genügen, ausreichen
VI gereichen
I herrschen, Gewalt haben
II mehren, reich machen, bereichern; reich werden
III den Vermögensstand feststellen
wie Ruteaushauen Rutenstreichen
, n.schlagstreichen
, v.Segelstreichen
, n.Streichen
, n.streichen
, v.I entscheiden, beschließen; (ein Urteil, einen Beschluss) fällen; ergehen; sich an etw. streichen sich nach etw. richten
II (im Rahmen einer Versteigerung) bieten; ersteigern
III (umher)ziehen, auch als Kleinhändler; vagabundieren, herumschleichen; von Tieren: (frei) umherlaufen
IV fortgehen, sich entfernen; fliehen
V (mit einer Gerte, Rute uä.) schlagen, prügeln; jm. einen Streich (I) versetzen; ua. als Strafe
VII (etw. im Messgefäß) mit dem Streichstock glattstreichen; (ein Messgefäß) nur bis zum Rand befüllen und das Messgut glattstreichen (und nicht häufen I 1); etw. (mit Hohlmaßen) messen
VIII (Tuch) amtl. messen, auf Qualität prüfen
IX (Tuchfasern) kämmen, auflockern
X (Leder) glätten, weich machen
XI (Stoff, Wolle) glätten, walken?
XII (ein Textstück) tilgen, entfernen
XIII etw. abstreifen
XIV (Ziegelsteine) formen, herstellen
XV (Flagge, Segel) herunterlassen
XVI (Fische, Vögel) mit einem Streifnetz fangen
XVII (Geld) einnehmen
XVIII wie streicheln
XIX zum ersten Mal pflügen