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Richter, der "Bann und Acht" (1Acht (IV 1 b)) hat
Richter im Adelsgericht
früherer Landrichter
gewesener Richter
Beisitzer des vom Ammann geleiteten Marktgerichts
Richter verschiedenen Ranges
I Anstifter
  • 1 Rädelsführer, Übeltäter
    • -- Verfasser von Artikeln
  • 2 Gründer
II Forderer
III Testamentsvollstrecker
IV Bergbeamter
I Entschädiger
II Stifter
III Vertragschließender
IV Vormund
Mitglied eines Augenscheinsgerichts 
I (Schieds)richter
  • 1 Herrscher
  • 2 Verweser, Verwalter
    • -- Gewalthaber der ehemaligen Salzfertiger
  • 3 Gehilfe, Helfer
  • 4 Sachwalter
  • 5 Bürge
III (Testaments)vollstrecker
IV bergmännisch
  • 1 derjenige, der einen Gang findet
  • 2 Aufseher über die Fördertonnen
Richter, der den Blutbann hat; peinlicher Richter
-- Landrichter im Gegensatz zum Dorfrichter, zum Marktrichter
I Ortsrichter
II Vorsteher der Bauerschaft, Bürgermeister
III Beaufsichtiger der Gemeindearbeit
I Bauernrichter
II Baupolizei
Beisitzer
Flurrichter?
I örtlicher Bergbeamter, zuweilen dem Bergmeister unterstellt; Vorsitzender des Berggerichts oder Richter in Angelegenheiten des Bergbaus und der Bergleute
  • -- Bürgermeister als 1. Beisitzer des Berggerichts
II in Nürnberg: Ratsherr mit der Aufsicht über die stadteigenen Steinbrüche
III Vertreter des Grundherrn und Vorsitzender des Bergteidings
I Verwalter, Ordner
II Schiedsrichter
III Berichterstatter
Bettelvogt, Stadtknecht
Bettelvogt
Aufseher über Imkerbezirke
ersuchter Richter
-- bei Minerwertigkeit des Erbrichtersohnes
der über die Bleiche gesetzte Richter
I Richter des peinlichen Gerichts
II Henker
Schiedrichter eines Bundes
wie Burggraf (II) 
"Beisitzer im st. gallischen Fünfergericht"
Richter für die Bürger
Mitglied des geistlichen Gerichts
Mitglied des Chorgerichts
Mitglied des Deichgerichts oder der Deichverwaltung; Deichgeschworener 
Vorsitzer im Eheding
ländlicher Richter; Ortsvorsteher, Schultheiß, Bauermeister
Richter im Eheding 
wie Ehegaumer 
wer sich selbst Recht verschafft, verbotene Selbsthilfe übt
Schiedsrichter
Schiedsrichter
Vorsitzernder des Hofgerichts Rottweil, dessen Amt erbliches Lehen war
erblicher Holzrichter
erblicher Markrichter (II) 
I mit dem Richteramt erblich belehnter, vom Grundherrn bestallter Richter; Inhaber teils der höheren, teils der niederen Gerichtsbarkeit
II wie Erbrechter 
Scharfrichter
I Vorsitzender, auch Mitglied eines Feldgerichts (I) 
II beim Militär
Aufsichtsbeamter über den Wolziger See
städtischer Beamter
Hurenrichter
Richter in der Freiheit (Altena)
zu Freilandgericht 
I "Gegensatz: Richter über Eigenleute"

Friedensrichter

, Friedensrichter
Sühnbeamter, der Rechtshändel gütlich zu schlichten sucht

Fronrichter

, Fronenrichter
I wer im Auftrag des Grundherrn Gericht hält
II Scharfrichter
zu Fünfergericht 
in den Sudentenländern: fürstlicher Stadtrichter
scherzhaft für Hofrichter
I Pfändungsbeamter einer Gemeinde
II Mitglied eines Pfändungsgerichts
Mitglied eines Gassengerichts
I Richter des Gaugerichts
II Landrichter
Übersetzung des schwedischen Titels Häradshöfding in Livland
Orts-, Bezirksrichter
Ortsrichter
Richter
I
II gemeinschaftlicher Patrimonialrichter
wie Gescheider 
wie Gewaltmeister als Richter, Strafrichter
Vorsteher der Gilde
Richter einer klösterlichen Grundherrschaft
"Verweser des Starosten in einem grodgericht" DWB. IV 1, 6 Sp. 427
grundherrlicher Richter
Richter in Grundstücksstreitigkeiten

Hagenrichter

, Hagrichter
Richter über die Genossen einer Hagensiedlung
I Vogt, Dorfrichter in Estland
Ratsherr als Richter im Tuchhandel im Kaufhaus Gürzenich
Mitglied des Hallgerichts
Richter über Leben und Tod; Mitglied eines Halsgerichtes (II) 
vorsitzender Richter
bäuerlicher Richter (Spottname)
Verwalter der Kirchenkasse
Bürgermeister
Richter einer Herrschaft (III, IV)
ein Richter über Hexen (abschätzig im Munde von Gegnern der Hexenprozesse)
-- übertragen auf unberufen einschreitende Person
um Rechtshilfe ersuchter Richter
Richter eines Hochgerichts (III) 
Inhaber der hohen Gerichtsbarkeit, Richter am Hochgericht
der eine Hochzeit (II) veranstaltet
Richter des 1Hofgerichts (IV) in Böhmen
für das Polizeiwesen in München seit 1589
Richter in einem 1Hofgericht 
I
  • 1 allgemein
  • 2 des königlichen Hofgerichts
  • 3 eines sonstigen königlichen oder Reichsgerichts
  • 4 eines fürstlichen Hofgerichts
    • a allgemein
    • b einzelner fürstlicher Hofgerichte
      • α Hofrichter der (böhmischen) königlichen Städte in Böhmen
      • β in den österreichischen Alpenländern
      • γ der schlesischen Hofgerichte
      • δ in Brandenburg
      • ε in Sachsen-Thüringen
      • ζ in Mecklenburg
      • η Hofrichter des Bischofs von Olmütz
      • θ in der Oberlausitz
      • ι in Köln
      • κ in Würzburg
      • λ (Oberst-) Hofrichter in Böhmen und in Mähren
      • μ in Podolien
      • ν in Jülich
      • ξ in Bayern
      • ο in Württemberg
      • π in der Kurpfalz
      • ρ in Wertheim
      • σ in Ungarn
      • τ in Baden
      • υ in Kulmbach (Bayreuth)
wie Unterhofrichter 
Grund-, Dorfrichter
I (oberer und unterer) Richter eines Holzgerichts, Holzgraf 
wie Holzrichter 

Hufenrichter

, Hufrichter
II Vorsitzender des Hufengerichts 
wie Hühneramtmann 
Richter, der mit Angelegenheiten des Hypothekenwesens befaßt ist
Werkmeister einer 2Hütte (VII) 
für den Zeitraum von einem Jahr bestimmter Richter
I Richter bei einem allgemeinen Gericht, zuständig für Angelegenheiten zwischen Christen und Juden, oder Richter bei einem jüdischen Gericht mit ausschließlicher Zuständigkeit für Angelegenheiten innerhalb der Judenschaft (I) (Ehe-, Erbrecht)
jüngstes Mitglied des Stadtgerichts in Zürich
Richter, der vom Jurisdiktionsinhaber eingesetzt worden ist
an einem Kammergericht; insb. oberster Richter des Reichskammergerichts (Kammergericht I 2), vom Kaiser ernannt
Handwerker, der die Wolle zum Spinnen vorrichtet, Wollkämmer
I Richter beim Kampfgericht oder Kampfspiel 
II Richter bei einem Duell
III Richter bei Wettkämpfen von Dichtern und Sängern
I Mitglied eines Kantonsgerichts; meist als Richter bezeichnet
  • 1 jeweilige Zahl in einem Kanton
  • 2 Besetzung der Stellen (durch Wahl); Voraussetzungen der Wählbarkeit; Entfernung, Ersetzung, Vertretung
  • 3 Amtszeit
  • 4 Amtskleidung
  • 5 Tätigkeit und Befugnisse
    • a in Kriminalsachen
    • b in Ehesachen
    • c Vorschlagsrecht für die Hilfsrichter des Kantonsgerichts 
  • 6 Besoldung
  • 7 (längere) Dienstzeit als Voraussetzung der Wählbarkeit in eine höhere Verwaltungsbehörde
II in einem Kanton (IV) 
III in Holland: etwa Amtsrichter
für ein Kapitel (III) zuständiger weltlicher Richter 
Mitglied des Kapturgerichts 
wie Notar 
Schiedsrichter in Handels- und Wechselangelegenheiten
Richter an einem Kellergericht (I 2) 
vom tirolischen Landesherrn eingesetzter (nebenberuflicher) Richter über die Keßler- und Kaltschmiedezunft, der für seine Tätigkeit 1/3 der Strafgefälle erhält
I in der Schweiz ein durch den Kirchherrn (II) unter Zuziehung der Gemeinde eingesetzter Niederrichter
II Mitglied eines Kirchenkonsistoriums 
Richter in peinlichen Sachen?
I Verwaltungsbeamter und insbesondere Gerichtshalter in einem klösterlichen Herrschaftsbereich
I Marktbeamter für den Kohlenhandel, der auch die Stadtwaage unter sich hat
II Richter in Bergwerksangelegenheiten
I Verwaltungs- und Gerichtsbeamter eines Stuhls auf dem siebenbürgischen Königsboden
II Vertreter des Königs von Böhmen in den königlichen Städten
wie Kornmesser 
Beamter, der den Krebshandel beaufsichtigt
II Vorstand eines Kreisgerichts (II) 
Ratsherr, der Baubesichtigungen durchführt und Kundschaftsgerichtsurteile fällt
I Schiedsrichter
II Mitglied des Kürgerichts (III) in Aachen
Richter im weltlichen Gericht
Richter an einem Landgericht (I) 
Richter an einem 1Hofgericht (V) 
I der König als Richter über das Land
II Glosse zu rachinburgius, concinnator u. iurisperitus 
III Richter im Landgericht (I) 
IV in der Schweiz "Titel des Landammans des "Grauen Bundes"" SchweizId. VI 453
V rechtssprichwörtlich
VI Name einer Rechtssammlung
I Einwohner eines Landgerichts (II) 
II Richter eines Landgerichts (I) 
an bestimmten Gerichten Westfrieslands tätiger, den ordentlichen Richter vertretender od. ihm bei Kapitalverbrechen beigeordneter Rechtskundiger von hohem Rang

Laßrichter

, m., Lassenrichter, m.
aus dem Kreis der Lassen bestimmter Richter am Laßgericht 
I Vorsitzender oder Mitglied eines Lehnsgerichts (I) 
Richter d. 1Leppe (II) 
Richter, Prüfer, Siegler im Tuchhandel
Vorsitzender, Richter eines Malefizgerichts (IV) 
Richter am Manngericht (I) für Lehnssachen, im Baltikum als Leiter der Gerichtsverhandlung vom Landesherrn am Manntag (I u. II) eingesetzt (Schmidt,LivlRG. 95f.)

Markrichter

, m., Markenrichter, m.
II Richter in einer 1Mark (IV) 
I häufig belegt im österr. Raum als Richter in einem Markt (V), der wegen der Exemtion des Marktes (V) aus dem Landgericht (I) im Gegensatz zum Landesrichter (III) steht, später auch als bloßer Polizei- und Aufsichtsbeamter, in der bayrischen Land- und Stadtgerichtsorganisation tw. (Dachau) in Funktionseinheit mit dem Landesrichter (III), vgl. Schlosser,SpätmaZivilProz. 125
II in österreichischen und ungarischen Städten auf den Markt (I) beschränkter Richter und Marktaufseher; insb. für Magdeburg belegt: Richter für die Messe
Richter in den holsteinischen Marschgebieten
Vorsitzender im Meierding 
Kaufmann, der für die Dauer einer 1Messe (V) zu einer Art Handelsrichter bestimmt oder gewählt wird
wie Mistmeister 
wer mit anderen Recht spricht, Mitglied eines Richterkollegiums, auch Beisitzer
I die zweite Instanz, der Oberhof
II in Zürich Richter des Stadtgerichts, der nach der Dauer seiner Amtsführung in der Mitte zwischen den Steten- und den Jung- oder Neurichtern steht
jeweils für einen Monat, gelegentlich wohl auch für längere Zeit vom Rat der Stadt mit der Rechtspflege beauftragter Ratsherr
Verwalter der Mooslehen, Vorsitzender des Moosgerichts 
Richter, der über Mord (I) richtet
Richter in Mühlenangelegenheiten
I dem Stadtrichter untergeordneter Richter, Hilfsbeamter, der zwischen Richter und Fronbote (I) steht
II Vollstrecker eines Strafurteils (auch übtr. auf den Teufel), Scharfrichter, zu den unehrlichen Leuten zählend, auch als Abdecker und Reiniger von Kloaken tätig
III vereinzelt: Statthalter des Regenten
Richter, der nachts die Wachen kontrolliert
Vorsitzender eines Niedergerichts (I) 
Richter an einem Niedergericht (I) 
hoher Beamter im Bergwesen mit richterlichen Funktionen
den Bettelvögten übergeordneter städtischer Beamter
höchster Richter in Deichsachen
I Vorsitzender eines 1Hofgerichts (II) 
II Richter am Oberhofgericht zu Leipzig
wie Holzgraf (I) 
oberster Landesrichter (III) 
I übergeordneter oder oberster Richter, Landes- oder Stadtherr in seiner richterlichen Funktion; Richter in einer höheren Verfahrensstufe; Richter an einem Obergericht (I); zur Funktion des Oberrichters in Westfriesland vgl. Langrichter 
II Schiedsrichter, Obmann (I) 
III Richter, Aufsichtsbeamter im Zunftwesen
Vorsitzender eines Schiedgerichts, dessen Stimme gegebenenfalls den Ausschlag gibt, Obmann (I) 
landesherrlicher Lehnsrichter (I) 
Richter in höherer Instanz, im Militärwesen auch Verhörrichter
vorsitzender Richter
vom Bischof eingesetzter Richter
ordentlicher (I) Richter
in Livland Vorsitzender eines der insgesamt vier Ordnungsgerichte, den "von unbezahlten Edelleuten verwalteten Organen der Landpolizei", die ua. mit der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung, mit der "Markt-, Strom- und Strandpolizei", mit der "Inspektion der Wege und Brücken", mit der Steuereinnahme, der "Bestrafung sämmtlicher Polizeivergehen", der "Voruntersuchung sämmtlicher Kriminalverbrechen", der "Ausführung der von den Landgerichten gefällten Urtheilen" befaßt waren (Eckardt,Livland 369)
Richter an päpstlichen Gerichten
in Zürich: einer von drei aus dem Klerus der Stadt gewählten Richtern, die über die Rechtsverstöße von Geistlichen richten
Richter am Pfahlgericht 
Richter am 1Hofgericht des Königs, dann auch in anderen Pfalzgerichten 
in Köln: Aufsichtsperson für den Handel mit Pferden, die bei den dabei entstehenden Streitfällen entscheidet
"Gemeindebeamter der die Entwässerungsanlagen eines Bezirks beaufsichtigt" Lasch-Borchling II 1621f.
zunächst einer von insgesamt 12 Urteilsfindern am Rottweiler Pirschgericht, ab dem Ende des 15. Jh. Vorsitzender des Gerichts
Vorsitzender des Platzgerichts 
zunächst in sehr weit gefaßtem Sinn eine zu Ordnungsaufgaben bestimmte Person, dann eingeschränkter: Amtsträger, der mit Polizeiangelegenheiten befaßt ist und von amtswegen tätig wird
Richter eines Propstgerichts 
Richter am Gerichtshof der päpstlichen Kurie (rota romana) 
I in Köln: Richter an einem Ratgericht 
II "Obmann des Luzerner Rates als richterliche Behörde, Stellvertreter des Schultheissen, Umfrager, Urteilseröffner und -vollzieher; urspr. wöchentlich, später halbjährlich unter den Ratsmitgliedern wechselndes Amt" SchweizId. VI 458
I Richter an einem der Reichsgerichte, auch der Kaiser (bzw. der Reichsvikar) als oberster Gerichtsherr
II Richter am Reichshof (I) Westhofen

Richter

, m.
I in ahd. Übss. lateinischer Texte steht Richter für judex, rector, regulus und rex, ohne daß eine spezifisch juristische Bed. damit verbunden werden könnte
II Person, die durch die herausgehobene soziale Stellung, ein übertragenes Amt oder die eigene Rechtskenntnis für befähigt gehalten wird, eine Gerichtssitzung zu leiten und strittige rechtliche Sachverhalte zu beurteilen; insb. im fränkischen Rechtskreis ist die Tätigkeit des Richters auf das Erfragen des Urteils bei den Urteilsfindern, Stimmrecht bei sonstiger Stimmengleichheit und Verkündung der Urteile beschränkt; die Bez. wird häufig für Amtsträger unterschiedlicher Art (Ratsmitglieder, Schultheiß, Vogt usw.) in ihrer richterlichen Funktion gebraucht
  • 1 zum Begriff
  • 2 geforderte Eigenschaften wie Integrität, Objektivität uä. in geistiger und moralischer Hinsicht
  • 3 sachliche, örtliche oder personale Zuständigkeit; Verhaltensvorschriften
  • 4 Ernennung, Vereidigung
  • 5 richterliche Zuständigkeiten und Tätigkeiten
  • 6 Entlohnung
  • 7 als Partei im Gerichtsverfahren
  • 8 außerjudizielle Tätigkeiten
III Bez. für ein rechtsprechendes Gremium
IV Büttel, Vollstreckungsbeamter, der tw. aus anderen Gemeinden entliehen wird
V Beurteiler, Prüfer, Sachverständiger
der Vorsitzende des Rittergerichts, in der Grafschaft Luxemburg zunächst nur vom Lehnsherrn bestimmt, später von den Standesgenossen gewählt; auch wie Ritterhauptmann 
Vorsitzender eines Rodgerichts 
Richter in einem Rügegericht (I) 
Schöffe, Richter in einem Saalgericht (I) 
Richter des Samtgerichts (I) 
Schiedsrichter
amtlich bestellter Strafvollstrecker; eigentlich jmd., der scharf (I, V) richtet, insb. mit dem (scharfen) Schwert; zumeist mit zahlreichen weiteren Aufgaben betraut; Henker, Nachrichter (II) 
I insb. Vollstrecker von Todesstrafen
  • 1 Vollstrecker der (ehrenhaften) Hinrichtung mit dem Schwert; nach v.a. im 18. u. 19. Jh. verbreiteter Auffassung (im Gegensatz zum Henker) nahezu ausschließlich mit dieser Hinrichtungsmethode betraut (vgl. jedoch die Belege zu I 2)
  • 2 zudem Vollstrecker sonstiger Todesstrafen wie etwa Brennen (II), Hängen (I, II), Rädern, Sieden und Vierteilen
II auch Vollstrecker sonstiger peinlicher (I) Strafen
III auch Vollstrecker von Tierstrafen oder Scheintierstrafen
IV in der Regel auch mit der Durchführung der Folter betraut
V i.d.R. mit einem festen Dienstort, wird aber zur Durchführung von Folter oder Strafvollstreckung bisweilen von anderen Herrschaften - gegen gesonderte Entlohnung - "ausgeliehen", weil am Ort kein (geeigneter) Vollstrecker verfügbar ist
VI bisweilen mit unterschiedlichen Aufgaben im Vorfeld oder innerhalb eines (zumeist stark ritualisierten) Strafprozesses betraut
VII zugleich oft als Schinder tätig, also mit dem Enthäuten und Verscharren gefallenen Viehs betraut, eine Aufgabe, die stark infamierte, daher möglichst Gehilfen (Scharfrichtersknecht) übertragen wurde
VIII häufig mit weiteren ehrenschmälernden Aufgaben betraut, etwa Hundeschlagen, Kloaken- und Straßenreinigung, Verscharren oder Verbrennen der Selbstmörder, seltener mit der Beaufsichtigung der Prostituierten
IX aufgrund seines Berufs gemeinsam mit seiner Familie (v.a. im süddt. und westdt. Raum) oft als unehrlich geltend, weshalb es ua. zu Reglementierungen des gesellschaftlichen Umgangs kommt
X im Nebenerwerb oft Krankenheiler für Mensch und Tier, selten hierzu amtlich bestellt, zumeist hingegen hierin obrigkeitlich reglementiert bis hin zum Verbot; großer Patientenzulauf provoziert häufig Streitigkeiten mit anderen im Bereich der Heilkunde Tätigen; in älteren Belegen auch Gutachter vor Gericht, der insb. Wundmale und Verletzungen beurteilen soll
XI erhält teils Bezahlung für einzelne Verrichtungen, teils ein Grundgehalt, bisweilen auch sonstige Privilegien, hat oft eigenen Grundbesitz
in Frankfurt a.M.: städt. Bediensteter, der Pfändungen durchführt
(von den Streitparteien bestimmter) Schlichter, Schiedsrichter in einem Rechtsstreit, idR. mit der Macht verbindlich zu entscheiden; oft als Mitglied eines Schlichtergremiums
zur Schlichtung eines Streits berufener oder gewählter Vermittler, dem sich im Ggs. zum ordentlichen (I) Richter beide Parteien freiwillig unterwerfen; oft sind am Schiedsgericht vier S. tätig, die ihr Urteil nach dem Prinzip der Mehrheit (II) fällen, weshalb in Pattsituationen die Hinzuziehung eines (zuvor bestimmten) Obmannes oder Fünftmannes erforderlich ist; auch Sequester (Beleg 1743)
in Laufen (Salzach): Salzburgischer Beamter, der die Gerichtsbarkeit über die Schifffahrt zwischen Hallein und Passau ausübt
mit Verwaltungs- und Aufsichtsfunktionen betrautes Mitglied des Straßburger Schirmgerichts 
vereidigter hoher Aufseher über die Schleusen (I) 
Richter eines fürstlichen 1Hofgerichts 
Vertreter der Schürfberechtigten, der das Aufrichten (II) der Schürfe (I) überwacht
wie Schiedrichter 
wie Scharfrichter 
Wettkampfrichter bei einem Schützenspiel 
wie Seelwärter (I) 
I Richter an einem Seegericht (I) 
II in Bayern: Richter an einem Seegericht (III), auch mit der Aufsicht über die Fischerzunft betraut

Selbstrichter

, m., Selbrichter, m.
Person, die sich selbst Recht verschafft; (sein) Selb(st)richter sein Selbstjustiz üben
wie Sendherr (I) 
Richter am Siedelgericht 
Vorsteher einer Sielacht (I) mit fiskalischen und richterlichen Funktionen
beim 2Sinnen verwendetes Einfüllgerät
Amtsperson, die über die Einhaltung der guten Sitten (II) zu wachen hat
Richter mit besonderer Zuständigkeit, Fachrichter
I Richter oder Beisitzer an einem Spitalgericht 
II aus dem Kreis der Spitalinsassen gewählter Aufseher über das Spital und seine Insassen
Richter, für dessen Amtstätigkeit Sporteln zu entrichten sind
wie Spruchmann (I) 
Richter (II) für einen Stab (VI) 
der Stadtgerichtsbarkeit (II) unterstellter Bewohner eines Stadtgerichts (II) 
Scharfrichter im Dienst einer Stadt (III) 
städt. Oberrichter (I) 
Richter (II), Vorsitzender des Stadtgerichts (I); zT. mit weiteren Aufgaben betraut
I bezügl. seiner Aufgaben als Zivil- und Strafrichter
II bezügl. seiner sonstigen Aufgaben, ua. im Bereich der (Markt- und Feuer-)Polizei, Finanzverwaltung sowie Kranken- und Armenfürsorge
III bezügl. der Abgrenzung seiner räumlichen und sachlichen Zuständigkeit
IV bezügl. seiner Einsetzung, Amtsstellung sowie der Zusammensetzung seines Gerichts
V bezügl. der Gerichtsgebühren, Strafgelder, Richterentlohnung
städt. Amtsträger mit niedergerichtlichen und notariellen Funktionen, zT. zugleichStadtgerichtsschreiber, Stadtsiegler und Vorsitzender des Gastgerichts (I) 
Vorsitzender des grundherrlichen Gerichts im Stiftteiding 
in Strafsachen zuständiger Richter (II) 
in Siebenbürgen, Ungarn: vorsitzender Richter eines Bezirks, Stuhls (V), auch mit Verwaltungsaufgaben
bestechlicher, parteiischer Richter, der bei Verhängung von Geldbußen auf den eigenen Vorteil zielt