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Nachkommenschaft

Achterin

, Achtering
österreichische Maßbezeichnung
I Flüssigkeits-, insbesondere Weinmaß
II Gewicht
III Feldmaß
-- Vorfahr
alteingeborener Thüringer
I Angeber, Ankläger
II Angabe, (Beschwören der) Anklage
Darlegung, Beweis
verschrieben für burinch "colonus" 
Weidemaß auf Föhr
Bezirk
Aussteuer, Mitgift
Mörderschöffe, der bei Totschlag und schweren Verwundungen herangezogen wird
Mörderschöffe, der bei Totschlag und schweren Verwundungen herangezogen wird
Verlobungsring, Ehering 
I Burgplatz
II Eisenring am Burgtor

Daumenring

, Daumring
(am Daumen getragener) Siegelring 
wie Dinghörige 
Kleinknecht
Hochzeits-, Vermählungsring, Trauring 
Einwurf (in die Erbmasse)
gefährlich, mit Nachstellung
Leibzüchter
Dorfplatz
Ehe- und Verlobungsring
Kreis der umstehenden Gerichtsteilnehmer unter freiem Himmel; Gerichtsschranken
I leicht
  • 1 von Münzen, minderwertig
  • 2 Gewicht
  • 3 von geringem Werte
II geringfügig, unbedeutend
III von Personen
der in Thüringen zugewandert ist.
Halseisen
Fisch
I als Zoll (Maut)
II als sonstige Abgabe
III Einsalzen
IV im Handel
V zur Folterung benützt
VI als Gericht bei rechtsförmlicher Mahlzeit
der Rest, der beim Messen der Fruchtabgabe von dem Gemäß nicht mit abgestrichen werden darf
Aufteilung eines Landes nach zu vermessenden Teilen
Ehering
Trauring
Münze mit Kaiserbild (1 Drachme)
wie Kämmerling 
eingegrenzter Platz für einen Zweikampf
ringförmiger Griff an der Kirchentür, uU. von rechtl. Bedeutung für die Erlangung kirchl. Asyls

Kring

, m.
I rechtlich abgegrenztes Gebiet (III) 
III Tätigkeitsbereich
Verlobungsring
wie Landfahrer (I) 
Halseisen am Pranger, auch der Pranger selbst?

Mahlring

, m., Mählring, m.
I Verlobungs- bzw. Ehering 
II Ring als Investitursymbol
Fährmann eines Marktes (V) als städtischer Bediensteter
Hering als Matfisch 

Meering

, f.
Grenzregelung als Amtstätigkeit eines Meerers 
Abkömmling; Nachkommenschaft

Osering

, Genus?
"eine Gewichtsmenge, bz. ein Geldwert von 8 Lot Silber oder einer halben Mark" Gutzeit,Livl. II 314 (ebd. ff. zur Etym.)
Siegelring 

ring

, adj., adv.
I gering, niedrig (I), wenig, klein, billig, günstig; zum ringsten mindestens
II geringwertig, leicht (iU. zu "schwer"); von Münzen, Gewichten, Getreide ua.
III afries.: schnell

Ring

, m.
I Schmuckstück, Fingerring; als Verlobungs- oder Ehering, als Zeichen von Amt und Würde, als Legitimierungsmittel für Personen, die im Auftrag handeln, zur Besiegelung von Urkunden; häufig als Meisterstück von Goldschmieden
II (Nasen-) Ring bei der Viehhaltung
III Ring an einer Tür, häufig Türklopfer, der in Rechtshandlungen (zB. Übergabe eines Hauses) das Gebäude symbolisiert
IV an unterschiedlichen Orten (Markt, Gefängnis) oder Gegenständen (Kessel, Meßeinrichtungen) in jeweils rechtlichem Zsh. oder in rechtlicher Funktion benutzter Ring; Glied einer Kette: sich in die Ringe geantworten sich als Gefangener stellen (WMU. 1141)
V von der christlichen Obrigkeit für Juden verordnetes ringförmiges, gelbes Kennzeichen an der Kleidung
VI Gemeinde-, Gerichtsversammlung, Geschworenenkreis, auch die (gehegte) Gerichtsstätte, die Gerichtsschranke; zu (Ge-)Dinge und zu Ringe zu, vor Gericht; die Öffnung des Ringes an drei oder vier Stellen ermöglicht die rechtswirksame Ladung / Verkündung an Abwesende; innerhalb des Ringes gelten die vor Gericht üblichen Verhaltensvorschriften
VII Kreis von Verwandten als Zeugen bei Verlobung oder Trauung
VIII in Ringform gebildete Versammlung von Menschen zu unterschiedlichen Zwecken
IX Platz des (gerichtlichen) Zweikampfes
X öffentlicher Platz, Marktplatz
XI Umkreis, Grenzlinie, Grenze, Bezirk, Stadtwall, Befestigungsmauer, zu Ring ringsum, in Ringform
XII ein Raummaß für Holz
XIII Ring als Maß bei der Bestimmung einer zulässigen Größe (von Waffen, Hunden, vgl. MnlWB. VI 1430, dort weitere Belege))
XIV Ring als Meßvorrichtung
XV nur für Basel belegt: Backwerk als Abgabe
XVI bei der Versammlung der unverheirateten Männer eines Dorfes, einer sogen. Knabenschaft, als Rechtssymbol bei der Einschwörung auf die Geheimhaltung verwendetes Zeichen
XVII bei der Leibesstrafe an Haut und Haar: ringförmiger Einschnitt oder Metallring?
XVIII Stand der weißen Ringe im Braunschweig des 16. Jh.s vom Patriziat abgegrenzter "zweiter" Stand aus Ratsfamilien, wohlhabenden Kaufleuten und Akademikern
II wie Schwiegervater; pl.: Schwiegereltern
Ring aus Schwefel, insb. als Befüllung von Schwefeleisen 
Siegelring für Sekretsiegel 
mit einem Siegel (II) versehener Fingerring
wie Siegelring 

Spring

, m., n.?
I Quelle
II Fließen, Ausfluss; hier von Speichel
III Springflut