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Bergarbeitszeit von 8 Uhr abends bis 4 Uhr früh; Nachtschicht
früher Arbeitsschluß, um ins Bad zu gehen
Arbeitsschicht im Taglohn (nicht im Gedinge)
Arbeitszeit
I
  • 1 allgemein die regelmäßige Arbeitszeit unter Tage als Einheit der Lohnberechnung
  • 2 insbesondere im Halleiner Salzbergbau: "die gemeine Bergschicht dauerte ursprünglich 3 Stunden, wovon eine Stunde auf die Zu- und Abfahrt vor Ort gerechnet wurde, so daß 2 Stunden an reiner Arbeitszeit verblieben; als man später mit dem Zusammenlegen der Schichten vorging, blieb die nominelle Dauer der Bergschicht auf 2 Stunden beschränkt"
II für Bergeschicht " heißt bei den Bergleuten, wenn außer der ordentlichen Schicht die Arbeiter bei der Weile die Berge auf Kasten in der Grube setzen und aufräumen"
Schicht
"Schichten, die an Grundbesitzer als Entschädigung für gewisse Lasten, die ihnen der Bergbau auferlegte, verliehen wurden" ÖZBergH. 51 (1903)
"wenn sie lediglich des Truncks wegen Feuerabend machen"
wie Bergschicht zugunsten eines Bergbeamten
Vortagschicht im Bergbau
einsam gelegen
Einöde
I
II dem Erbarbeiter erblich verliehene Schicht
(im Bergbau) arbeitsfreie Zeit; versäumter Arbeitstag
I "die Zeit, in welcher ein Bergmann noch außer seiner gewöhnlichen regelmäßigen Schicht Bergarbeit verrichtet" Veith,Bergwb. 407
II "eine Schicht, welche der Bergmann zum Besten anderer Personen, Anstalten verfährt, sodaß diesen der Schichtlohn dafür zufällt" Veith,Bergwb. 407
Schicht, in der für den Grubenhaushalt wichtige Arbeiten getan werden
"Tagwerk im Frühling"
bergmännisch
-- "die Schicht von morgens 4 Uhr bis mittags 12 Uhr" Veith,Bergwb. 407
"eine von einem Gedingarbeiter verfahrene Schicht, bei welcher sich der Lohn nach der geleisteten Arbeit bestimmt" Veith,Bergwb. 407
hälftig
Tagwerk zur Wehranlage bei Bergbächen im Herbst
nach Ablösung der Erbarbeiten 1609 in Salzburg neu eingeführt und (nicht mehr auf die Güter, sondern) auf die Personen der Bergleute verteilt
Bergwerksschicht zugunsten des Grundherrn
hüttenschicht, "das bei der Arbeit in einer Hütte verrichtete Tagewerk" Scheuchenstuel 133

Landschicht

, n. oder f.
wohl Teilung von Land
beim Bergbau: "eine während der Nacht verfahrene Schicht, insbesondere die Schicht von 8 Uhr Abends bis 4 Uhr Morgens" Veith,Bergwb. 408
übliche Zeitspanne der täglichen Arbeit im Bergwerk

1Schicht

, f., n.
Vorfall, Fehde, Streit, Aufruhr

2Schicht

, f., n., Schift, n.
I Teil, Anteil
  • 1 Anteil an einer Grube, meist der vierte Teil der Gesamtheit aller Anteile an einer Grube, oder der vierte Teil der Anteilseigner, auch Viertelanteil an Aufwand und Ertrag (Beleg 1241) und Anteil am Neunten (II) 
  • 2 Teil, Abschnitt, insb. Abschnitt eines Deichs, dessen Deichslast der Deichgenosse trägt
  • 3 Verwaltungsbezirk
II Arbeitszeit, Arbeitsleistung in dieser Zeit
  • 1 bestimmter Zeitraum bergmännischer Arbeit, oft unterschieden zwischen langer und kurzer Schicht; auch die in diesem Zeitraum tätigen Bergarbeiter und die nach einer bestimmten Stundenzahl eingeteilte Tätigkeit; ledige Schicht die Zeit, in der ein Bergmann außer seiner regelmäßigen Schicht Bergarbeit verrichtet (2. Beleg 1548), die Schicht rufen die Ablösung von der Arbeit rufen (Beleg 1. Hälfte 14. Jh.?)
  • 2 im Bergbau: die in einem gewissen Zeitraum zu erbringende Fördermenge
  • 3 Arbeitszeit, Arbeitsleistung eines Tages, auch die Vergütung dafür (insb. bei amtlichen Tätigkeiten und Gemeinschaftsarbeiten)
  • 4 Schicht machen die Arbeitszeit beenden, Feierabend machen; hier: übertragen
  • 5 um die Schicht (einer Tätigkeit nachgehen) schichtweise, abwechselnd
III Teilung, meist Erbteilung
IV Art und Weise, Regelung
V Geldwechsel; Schicht halten Geldwechsel treiben
regelmäßige Arbeitszeit eines 1Steigers (I) 
I während des Tages verfahrene Arbeitsschicht (2Schicht II 1); insb.: Frühschicht
II Arbeitszeit, Arbeitsleistung, Arbeitspensum eines Tages