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Zunftlade
I Reliquienschrein
II Kirchenkasse
Hofkasse
I va. in Köln: ein Schrein (I) des Schöffengerichts zur Verwahrung von Urkunden, Privilegien und sonst. Dokumenten mit Bedeutung für die Gesamtbürgerschaft, auch zur Hinterlegung von privaten Unterlagen und als Lagerort von Schreinkarten bzw. Schreinbüchern; auch die (neben den lokal zuständigen Schreinen (II) bestehende) va. mit der Führung des Schreinbuchs betraute Institution
III öffentlicher Sitzungstermin an einem Schöffenschreins (I) 

Schrein

, m., n.
I verschließbares Behältnis
  • 1 Truhe, Schrank zur (amtlichen) Aufbewahrung von Geld, Pfandobjekten, Urkunden, Siegeln uä.; oft mit mehreren getrennt verwahrten Schlüsseln (I) verschlossen und an einem Ort mit eingeschränktem Zugang befindlich
  • 2 Zunftkasse
  • 3 Truhe, Kasten (I 1) zur Aufbewahrung persönlicher Gegenstände (Kleider, Vorräte etc.); insb. als Bestandteil von Heiratsgut und Gerade 
  • 4 Reliquienbehältnis; insb. bei Gelöbnissen und symbolischen Akten gebraucht
  • 5 Sarg (I) 
  • 6 Verkaufslade
II insb. in Köln: Einrichtung zur Verwahrung von Urkunden über Liegenschaften und insb. die Schreinbücher; häufig meton. das Schreinbuch selbst und das für seine Führung und Aufbewahrung zuständige Gremium