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als Grundlage der Ansprüche jedes Teilhabers an der Quelle benutzt man das alte Modell eines Badekessels
Schüssel vom Hochzeitsmahl?
Weihnachtsunterstützung an Arme
Münzsorte
wie Metzengefäß 
ein geeichtes Gefäß zum Abmessen des Molters (I u. II) bzw. die damit ausgemessene Menge
Schmalz in einer Schüssel best. Größe als Abgabe

Schüssel

, f.; mnl. auch: n., m.
I ein vertieftes, offenes, meist rundes Gefäß, Schale
  • 1 im Hinblick auf die Herstellung
  • 2 als Bestandteil des Hausrates, insb. des Erbes, der Gerade oder des Heergewätes 
  • 3 speziell als Essgeschirr; bei Festessen wird die Anzahl der (erlaubten) Gäste durch die Zahl der ausgegebenen Schüsseln festgelegt, wobei eine best. Zahl von Personen auf eine Schüssel kommt; meton. die Personen, die aus einer Schüssel speisen (Beleg 1307); Personen, welche die tägliche Mahlzeit aus einer Schüssel einnehmen, gelten als Mitglieder eines Haushalts
  • 4 bei Strafen und Zwangsmaßnahmen; zur Zwangsversöhnung müssen zerstrittene Ehegatten mit einem Löffel aus einer Schüssel essen
  • 5 als Sammelbehältnis für Almosen
  • 6 als Abgabe und Entgelt
  • 7 im Handel, ua. als zu verzollende Handelsware
  • 8 als Preis bei einem Schützenfest 
  • 9 als liturgisches Gefäß
  • 10 meton. für: Armenspeisung
II ein (kleines) Hohlmaß
III Schädel, Hirnschale
IV beim Eintritt in eine Zunft zu leistender Beitrag; urspr. in Form einer Schüssel (I)