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Achtschatz
Grundschuld
Schuldsumme, die man als Gläubiger zu bekommen hat
bei Allod (III 6 a ζ) 
länger als zwei Jahre rückständige Schuld (Gegensatz: Neuschuld)
Amtsforderung
Abgabe zum 30. November
außenstehende Schuld
Geldschuld, Gelddarlehen
I Gebühr für Aufnahme in die Bauerschaft
II Abgabe an den Grundherrn
jährlicher Zins am St. Baventage fällig
aus dem Bergbau herrührende Schuld
I Zechschuld
II ausstehendes Liefergeld für Bier
III verschrieben für baerschuld?
schwere Schuld
wie Bodmereigeld 
Forderung an Bauern, Schuldverpflichtung der Bauern
Gerichtsgefälle
beurkundete Schuld
in das Kaufmannsbuch eingetragene (Geschäfts-)Schuld
Schulden an Bürger
Rückstand an Zapfengefälle
auf Deicharbeit oder Deichunterhaltungspflicht beruhende Schuld
rückständiger Lohn für geleistete Dienste
zu 2Echte (II) 
I Gesamtschuld der Ehegatten
II eheliche Pflicht
Haben-Schuld
auf der Hinterlassenschaft ruhende Schuld
Nachlaßschuld
Schulden für bezogene Nahrungsmittel
Schuld, in Hafer zu bezahlen
Faustpfand
kleiner Schuldposten

Fronschuld

, Fronenschuld
Abgabe an den Grundherrn
Abgabe (von einem Huhn und 5 Eiern) der Freien an den Stuhlherrn des Freigerichts
laufende Schuld beim Inhaber eines Kramladens, einer Werkstatt
durch Ausgaben für Amtserschleichug aufgelaufene Schuld
gegenüberstehende Schuldforderung
I Barschuld
II Geldforderung
III Gülte in Bargeld
IV Geldschatzung
I von der Gemeinde geschuldete Summe
II an die Gemeinde geschuldete Summe
Fahrnisschuld
Schuld an das Gericht
Abgabe
Schuld
gemeinsame Schuld der Mitglieder einer Gesellschaft
Abgabe an den Landesherrn
"Hypothekarschuld"
Schuld in Gülten
Schulden des Winzers
Abgabe
Schuld(verpflichtung) aus kaufmännischen Geschäften
wie Handelschaftschuld 
"unversicherte, sogenannte laufende Schulden, die im Konkurs zuletzt zur Bezahlung kommen" SchweizId. VIII 654
-- "durch Handschlag begründete Schuld"
"Schuldposten bei einem Handwerker"
I Kapital; Verpflichtung des Hauptschuldners 
II Todsünde
(dinglich gesicherte) Kapitalschuld
"Schuldbetrag für das Hauen des Holzes" 1466 SchwäbWB. VI 2123
I auf einem Hause ruhende Schuld
II aus der Führung des Haushalts entstandene Schuld
Heersteuer, Abgabe für das Heer
Forderung eines Heiligen (II) 
Schuld an die Herrschaft
Schuld an einer Herrschaft (III) 
Kirchenabgabe
I an einen Hof (VIII 4) zu bezahlende Abgabe
II von einem Hof (VIII 4) zu bezahlende Schuld
Entgelt für Wald- bzw. Holznutzung
Schuldforderung, zu deren Sicherung ein besitzloses Grundpfandrecht ( Hypothek) dient
Abgabe an die Herrschaft zugunsten der Jägerei von Brabant oder Boitsfort
den Juden geschuldete Beträge
I einem Juden zu erstattende Schuld
II Gesamtverbindlichkeit der jüdischen Einwohner eines Landes oder einer Gemeinde
Geldschuld aus Darlehen einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde
Geldforderung für gelieferten Kaffee
jüdische Gemeindeschulden
Wechselschuld
Schuld(en) aus (bzw. auf) Kameralgut 
I Verbindlichkeit einer Kammer (IV 2 und V 2?)
II Verbindlichkeit gegenüber einer Kammer (IV 2) 
Überführung durch gerichtlichen Zweikampf
Abgabe für ein Ackerstück
Verbindlichkeit eines Kantons (III) 
Verbindlichkeit gegenüber einer Kanzlei 
Verpflichtung zur Rückzahlung eines genommenen Kapitals (II 3) im Unterschied zu Zinsschuld, auch das geschuldete Kapital (II 3) selbst
Leistungspflicht gegenüber einem (Stifts-) Kapitel (III 2) 
durch Kartenspiel (II) verursachte Geldschuld
(von) einer Kasse (II 1) geschuldeter Betrag
Forderung eines Kastens (IV) 

Kerbschuld

, f., Kerbeschuld, f.
auf einem Kerbholz (I) verzeichnete Zahlungsverpflichtung, hier für Bier
was man der Kirche schuldig ist, eine zu leistende Abgabe, eine Gebühr, eine Stiftung oder ausgeliehenes Kapital
klagweise geltend gemachter Anspruch?
Abgabe der Friesen in klingendem Geld
Schuld von geringer Höhe
Schiffs- und Fischereizoll
zur Begleichung von Kriegsunkosten vom Rat der Stadt Schweinfurt bei den Bürgern aufgenommene Schuld
auf einer Kommune (I) lastende Zahlungspflicht
ursprünglich Abgabe an den König (I), wie Königzins 
in Zug/Schweiz gebräuchliche Bezeichnung für eine nicht durch Hypothek oä. gesicherte Schuld
I Abgabe
II die für einen Getreideverkauf ausstehende Bezahlung
einem Krämer (I) geschuldeter Geldbetrag
wie Krämerschuld, aber auch Schuld eines Krämers 
Abgabeschuld zum Kreuzestag
I Geldschuld der 1Krone (II 2) 
II der 1Krone (II 2) geschuldeter Geldbetrag
gewöhnliche, meist kleine und ungesicherte Kapitalschuld, zB. für gelieferte Ware oder Arbeit, im Ggs. zu verbriefter, vorrangiger Schuld
laufende Schuld bei einem Kaufmann (I) 
Schulden eines Landes, die von einer Landeskasse (II) zu begleichen sind

Land(es)schuld

, f., auch n.
I Bodenzins bzw. die entsprechende Zahlungsverpflichtung
  • 1 Staatsschulden
  • 2 in der Schweiz die laufende Geldschuld
die nach Landesrecht (II 1) eingegangene Geldschuld
I von den Ständen (übernommene und) abzutragende finanzielle Verbindlichkeit
II von den Einwohnern aufzubringende Gemeindeschuld (I) 
auf einem Lehen ruhende finanzielle Verpflichtung, die idR. auf den Lehnsfolger übergeht bzw. beim Heimfall vom Lehnsherrn (I) zu tragen ist
I Kosten für d. Lebensunterhalt
II persönliche Schuld
Verpflichtung, eine Abgabe, eine Leistung (IV) zu entrichten
Trinkschuld
Abgabe oder Bußzahlung an das Volk
ursprünglich Abgabe an den Gerichtsherrn, in Westfalen Bezeichnung für die 1Bede (I 2) 
best. Abgabe(pflicht) an die Herrschaft
ausstehender Malzzins oder die ausstehende Bezahlung für Malz?
auf dem Markt (I) entstandene oder zu zahlende Geldschuld, die leichter als andere Schulden eingetrieben werden kann
wie Marschanschlag 
Schuld, Vergehen, Sünde
II Unschuld
nicht abgelöste Schuld?
nächtliche Missetat
nicht länger als fünf Jahre rückständige (Geld-)Schuld
die sich aus der Norderfahrerrolle ergebende Lieferungsverpflichtung u. -qualität
I Pflicht und Schuldigkeit
II dringend zu tilgende Schuldenlast
Pflicht, eine Pacht (IV) zu zahlen
durch eine Verpfändung gesicherte Schuld, auch die für ein Pfand gegebene Geldsumme
Geldforderung; ihre gerichtliche Durchsetzung unterliegt geringeren Anforderungen als andere Klagen, daher kann auch vereinbart werden, andere Forderungen wie eine Geldschuld zu behandeln (Beleg 1487)
aus dem Kauf eines Pferdes resultierende (Geld-)Schuld
geringe Geldschuld
geschuldetes Kapital iU. zu den Zinsen
dem privaten oder einem untergeordneten öffentlichen Bereich zuzuordnende Verpflichtung oder Geldschuld; ihre Übernahmepflicht durch den Amtsnachfolger bzw. Erben wurde in der Rechtswissenschaft diskutiert
Spielschuld oder Abgabe für Schlachtvieh?
wie Restanz 
wie Restanz 
I in einem Rezeß (III) festgehaltene Restschuld
Abgabe in Roggen oder ersatzweise in Geld
geschuldete Kaufsumme für ein Pferd
aus dem Salzplatz resultierende Forderung
wie Pfandschuld 
Zinsschuld
geschuldete Geldsumme, Darlehen mit einer festgesetzten Rückzahlungsfrist

Schuld

, f.
I das (durch einen Schuldner (I)) Geschuldete, insb. in Form von Geld; Leistungsverpflichtung, Verbindlichkeit, Obliegenheit
  • 1 in Bezug auf Eintreibung, Rückzahlungsmodus
  • 2 in Bezug auf Bestehen, Aufrechnung, Erlass, Verjährung
  • 3 in Bezug auf Fälligkeit, Zahlungsfristen, Leistungsort; zu Schuld werden fällig werden
  • 4 in Bezug auf Schuldhaft, Schuldknechtschaft, auch Stigmatisierung des Schuldners
  • 5 in Bezug auf Bürgschaft, Schuldbeitritt, Prozessstandschaft, Haftung für Dritte uä.
  • 6 in Bezug auf eine Mehrheit (III) von Schuldnern, Mit- und Gesamtschuld
  • 7 in Bezug auf Rang, Reihenfolge bei mehreren Gläubigern
  • 8 in Bezug auf Beweisfragen, Beweislast
II das (von einem Gläubiger) Beanspruchte, insb. in Form von Geld; Anspruch, Forderung; vereinzelt auch die anfallenden Zinsen; Schuld fordern einen Anspruch erheben, eine Forderung geltend machen
  • 1 in Bezug auf Eintreibung, Durchsetzbarkeit
  • 2 in Bezug auf Erfüllung, Erlass, Verjährung
  • 3 in Bezug auf Sicherheiten
  • 4 in Bezug auf Rang, Reihenfolge bei mehreren Gläubigern, Berechtigten
  • 5 in Bezug auf die (Weiter-)Veräußerung
  • 6 in Bezug auf Beweisfragen, Beweislast
  • 7 laufende/unverschriebene Schuld einfache, ungesicherte Geldforderung; fahrende/persönliche Schuld Forderung ohne dingliche Sicherheit
III Abgabe, Steuer
IV Verschuldung, finanzielle Problemsituation
V Darlehensvertrag, Darlehen
VI Verschulden (für eine Handlung, ein Unterlassen), Verantwortlichkeit; Fahrlässigkeit; sich etw. zu Schulden kommen lassen für etw. verantwortlich sein; ohne Schuld ohne Zutun, ohne Verschulden, unverschuldeterweise; leichte/weite Schuld leichte/grobe Fahrlässigkeit
  • 1 im strafrechtliche Sinne; in Schuld stehen strafbar sein
  • 2 in Bezug auf vertragliche Pflichten oder deliktische Haftung
  • 3 im moralischen oder religiösen Sinne; Sünde
  • 4 in politischem, gesellschaftlichem oder militärischem Zsh.
VII (strafrechtlicher) Tatvorwurf, Beschuldigung; Straftat; jm. Schuld geben jn. beschuldigen, anklagen
VIII Strafe, Geldbuße
IX (zivilrechtliche) Klage, auch deren Gegenstand, Inhalt; Prozess; jm. Schuld geben gegen jn. Klage erheben; jmd. ist in der Schuld gewonnen der Prozess ist gegen jn. entschieden
X Pflicht, Schuldigkeit; auch: Amt
XI Anlass, Ursache; von jm./etw. Schuld(en) um js. wegen/wegen etw., aufgrund von; ob es zu Schulden kommt wenn der Fall eintritt, erforderlichenfalls, nötigenfalls
wie Schweinbede 

Selbstschuld

, f., Selbschuld, f.
Leistungsverpflichtung als Selbstschuldner (I) 
Abgabe von einem Sonder (I) 
Geldsumme, die ein Spieler (I) schuldig bleibt, sei es aufgrund eines gestundeten Spieleinsatzes oder eines beim Spiel (I) gewährten Darlehens zur Bezahlung des Spieleinsatzes; häufig sind Spielschulden nicht einklagbar

Stadtschuld

, f., im Pl. mit Bezug auf mehrere Städte auch Städteschulden, f.
I städt. Schuld (I), Geldschulden einer Stadt (III) 
II (Geld-)Forderung einer Stadt (III), gegenüber einer Stadt bestehende Schuld (I) 
I ausstehende, unbezahlte 1Steuer (III od. V); fällige Steuerzahlung
II von einem 1Steuerherrn (II) aufgenommenes, aus den laufenden Steuereinkünften verzinsliches und tilgbares Darlehen
angebliche Schuld, vorgeblicher Anspruch, (in schikanöser Weise) vorgeschobener (Klage-)Grund
eine jährlich fällige Rentenzahlung