ein führender Beamter der Reichshofkanzlei
leitender Beamter beim
Parteihofrat
höherer Beamter in der
Reichskanzlei (I 1)
, m., aus lat. secretarius, bis ins 18. Jh. auch mit lat. Flexionsendung; unter dem Einfluss von frz. secrétaire ab dem 18. Jh. auch
Sekretär, m.
Amtsperson, die mit dem Aufsetzen von (rechtlichen) Texten, insb. von Protokollen (in einem Rat, Gericht, in einer Kanzlei uä.) betraut ist; idR. vereidigt, zur Verschwiegenheit verpflichtet und zur Führung des
Siegels berechtigt; auch: Vertrauter, persönlicher Berater
für
Steuersachen (I) zuständiger
Sekretar