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wie nhd.
geistliches Nachgericht, nach einem Send (I) 
allgemein bekannt
in Lohn und Brot stehend
-- ansässig sein
erster Send(gericht)
1200 Stück
im Herbst gehaltenes Sendgericht
der hohe Send, Synodus
Maßbezeichnung
geistliches Gericht über Verstöße von Laien (I) gegen kirchliches und göttliches Recht

rasend

, adj.
sich wie wahnsinnig gebärdend, tobend 

reisend

, adj.
reisendes Gut wie 1Reisgut 

seewesend

, adj.
auf hoher See (II) befindlich

Send

, m., n., f.
I ein kirchliches Gericht, urspr. vom Bischof anlässlich der turnusmäßigen Visitation über die Gläubigen eines Pfarrbezirks abgehalten, dann durch einen vom Bischof entsandten Sendherrn (I); das idR. mit (oft sieben) Sendschöffen besetzte Gericht urteilt über (von den Sendrügern gerügte I) Sendbrüche (I) im Beisein der gesamten Pfarrgemeinde; seit dem SpätMA. und insb. seit der Reformation (III) zT. in weltl. Händen, mit geändertem Sendrecht (I) und oft anderer Zuständigkeit; meton. die Gerichtsbarkeit
II Sitzung, Sitzungstermin, -dauer eines Sends (I), ua. als Termin für Abgaben (Sendgeld) und Dienste; während des (bis dreimal jährlichen) Sends findet zT. ein Markt (I) statt
III wie Sendgeld 
IV Synode; Reichsversammlung, Reichstag

stoßend

, adj.
wie stößig (III) 
(von Gewässern) fließend, strömend