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wie nhd.
geistliches Nachgericht, nach einem Send (I)
allgemein bekannt
in Lohn und Brot stehend
1200 Stück
im Herbst gehaltenes Sendgericht
der hohe Send, Synodus
Maßbezeichnung
geistliches Gericht über Verstöße von Laien (I) gegen kirchliches und göttliches Recht
sich wie wahnsinnig gebärdend, tobend
reisendes Gut wie 1Reisgut
auf hoher See (II) befindlich
wie stößig (III)
(von Gewässern) fließend, strömend
geistliches Nachgericht, nach einem Send (I)
allgemein bekannt
in Lohn und Brot stehend
-- ansässig sein
erster Send(gericht)1200 Stück
im Herbst gehaltenes Sendgericht
der hohe Send, Synodus
Maßbezeichnung
Laiensend
, m.rasend
, adj.reisend
, adj.seewesend
, adj.Send
, m., n., f.I ein kirchliches Gericht, urspr. vom Bischof anlässlich der turnusmäßigen Visitation über die Gläubigen eines Pfarrbezirks abgehalten, dann durch einen vom Bischof entsandten Sendherrn (I); das idR. mit (oft sieben) Sendschöffen besetzte Gericht urteilt über (von den Sendrügern gerügte I) Sendbrüche (I) im Beisein der gesamten Pfarrgemeinde; seit dem SpätMA. und insb. seit der Reformation (III) zT. in weltl. Händen, mit geändertem Sendrecht (I) und oft anderer Zuständigkeit; meton. die Gerichtsbarkeit
II Sitzung, Sitzungstermin, -dauer eines Sends (I), ua. als Termin für Abgaben (Sendgeld) und Dienste; während des (bis dreimal jährlichen) Sends findet zT. ein Markt (I) statt
IV Synode; Reichsversammlung, Reichstag