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Mittsommertag (24. Juni, Tag des hl. Johannes des Täufers), als zeitliche Zäsur im Wirtschaftsjahr Termin für Rechtsgeschäfte, insb. für Abgaben und Zahlungen

Sommer

, m.
I unspez.: die wärmere Jahreshälfte, Jahreszeit zwischen Frühling und Herbst; spez.: definierter Zeitraum von regional und zweckabhängig unterschiedlicher Länge; im bäuerlichen Wirtschaftsjahr häufig die Zeit von Ostern bzw. vom Georgstag (23.4.) bis zum Martinstag (I) (11.11.); in der Weidewirtschaft eine Zeitspanne von zehn Wochen, in der das Vieh auf der Allmende steht (Beleg 1775); im Seerecht endet der Sommer am Martinstag; adv. verwendet: Sommer und Winter (auch in umgekehrter Reihenfolge) sommers und winters, das ganze Jahr über, zur Bez. einer Rechtsfrist; im Sommer gelten längere Öffnungszeiten und Arbeitszeiten, davon abhängig höhere Tageslöhne
II St. Johannstag/Johannis im Sommer kirchlicher Festtag des hl. Johannes des Täufers zu Mittsommer (24. 6.); als Termin für Abgaben und rechtliche Regelungen