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wie Spital 
vom Landesherrn (I) errichtete und unterhaltene wohltätige Einrichtung zur Unterstützung von Armen und Kranken
zur Versorgung städtischer Bürger dienendes Spital (hier als Besteuerungsobjekt)
wie Siechenhaus 

Spital

, n., vereinzelt m.
Haus, Institution zur zeitweiligen oder dauerhaften Versorgung, Pflege und Unterbringung best. Bedürftiger, insb. für arme und alte Menschen, je nach Zuschnitt ua. auch für Waisen, Kranke und Pilger; auch als Alterswohnsitz mit als Pfründe (IV) käuflichem lebenslangem Wohnrecht; zunächst rein religiös motivierte, kirchliche, dann auch städt. Einrichtung; finanziert aus testamentarischen Zuwendungen, Seelgeräten (I), Almosen (II) und Spenden (III); im Bereich der Krankenversorgung wird das Spital zur Reduzierung der Ansteckungsgefahr zunehmend von den Siechenhäusern getrennt
städt. Spital 
städt. Spital