Suche nach *statthalter im Index Wortartikel

11 Treffer

(zur Vollanzeige eines Artikels auf den jeweiligen "V"-Button klicken)

Stellvertreter des Oberamtmanns
Würdenträger einer Alpgenossenschaft
Stellvertreter des Bundes-Landammannes
Gerichtsvorsitzender
Regierungstatthalter in einem Kanton (III), dem Unterstatthalter unterstehen; eine der Kantonsobrigkeiten; meist als Regierungstatthalter, auch als Statthalter (I 6) oder Landesstatthalter bezeichnet
I Ernennung (durch Wahl), Abberufung; Voraussetzungen der Wählbarkeit
II Tätigkeit
  • 1 Vollziehungsorgan der Legislative
  • 2 Träger von Verwaltungsaufgaben
    • a Polizei, Weitergabe v. Anordnungen, Überwachung unterer Organe
    • b (Beteiligung an der) Ernennung u. Abberufung von Kantonsbeamten (I) 
  • 3 Vorsitz in verschiedenen Wahlgremien
III Besoldung
IV Amt des K. als Voraussetzung oder Hinderungsgrund für die Bekleidung anderer öffentlicher Ämter
Vertreter des Kantonsstatthalters 
"in den Landsgemeindekantonen ... Stellvertreter des (regierenden) Landammanns" SchweizId. II 1241
Stellvertreter des Lehnsherrn (I) 
I Stellvertreter, Ersatzmann, Substitut; jmd., der einen Amtsträger (etwa bei Abwesenheit, Krankheit, Unfähigkeit) im Amt vertritt oder im Falle einer Vakanz vorübergehend in die Position des eigentlichen Amtsinhabers eintritt; auch als Unterstützer bei Erledigung der Amtsgeschäfte des Vertretenen
  • 1 Kaiser und Papst als Vertreter Gottes auf Erden
  • 2 Stellvertreter des Kaisers bzw. Königs des Heiligen Römischen Reichs
  • 3 Stellvertreter des Inhabers eines sonstigen weltlichen Amts
  • 4 Stellvertreter des Inhabers eines geistlichen Amts
  • 5 Stellvertreter eines Gerichtsherrn
  • 6 in der Schweiz: Stellvertreter des Landammanns oder Schultheißen
  • 7 im Deutschen Orden: Großkomtur, also Stellvertreter des Hochmeisters, auch: Stellvertreter eines anderen Ordensmeisters
II Regent, Gouverneur, (Ober-)Verwalter, der für einen best. Teil eines Territoriums, zB. eine Provinz oder eine Stadt, in Vertretung seines Oberherrn verantwortlich ist; auch: Inhaber einer best. Gerichtsbarkeit in Vertretung des obersten Gerichtsherrn
  • 1 als (für ein Territorium oder einen Ort zuständiger) Vertreter des Herrschaftsinhabers hinsichtlich Regierung und Administration
  • 2 als Inhaber, Ausübender der (insb. hohen) Gerichtsbarkeit in Vertretung für den obersten Gerichtsherrn; auch in Bezug auf den Erzbischof von Köln als Oberaufseher der Freigerichte (III) in Westfalen
  • 3 Gouverneur einer der Provinzen der Niederlande
  • 4 im Deutschen Orden: Vorsteher einer Ballei (Ordensprovinz), Landmeister (I) 
III Sachwalt, Anwalt, Fürsprecher
IV Gesandter, Legat