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I bestrafen
  • 1 den Übeltäter
    • -- oft mit Angabe der Strafe
  • 2 die Übeltat
II bisweilen "abschließend strafen", so daß es abgetan ist
zu strafen aufhören
I tadeln
III wie neuhochdeutsch
des Diebstahls beschuldigen
zur Strafe einziehen
Geldstrafe auferlegen
I strafen
II (ein Urteil) anfechten

lüg(en)strafen

, Verb u. substantivierter Infinitiv
I jemanden einer Lüge oder sonstigen ehrenrührigen Handlung bezichtigen
II jemanden einer Lüge überführen
falsche Beschuldigungen äußern, beschimpfen, beleidigen, lügenstrafen (I) 

strafen

, v.
I (jn.) bestrafen, mit einer Strafe (I) belegen; jn. strafen gegen jn. eine Strafe verhängen; an etw. strafen mit etw. bestrafen; um Geld strafen mit einer Geldstrafe belegen
II strafrechtlich zur Rechenschaft ziehen, einer Strafverfolgung unterwerfen; mit Strafe (I) verfolgen, ahnden
III eine (peinliche) Strafe (I) vollstrecken, exekutieren
IV (ein Urteil) schelten (IV); (zB. eine Willenserklärung) anfechten, nicht anerkennen
V (jn.) tadeln, zurechtweisen, rügen, kritisieren, (einer Sache) bezichtigen
VI jn. beschimpfen, beleidigen
VII gegen etw. vorgehen, etw. bekämpfen
VIII jn. um etw. strafen von jm. etw. einziehen, abverlangen