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Abgabe der Gemeinde Weitenbrunn bei Eibenstock, die erst 1855 in Wegfall kommt
Stuhlgeld
, n.I Abgabe an den (geistlichen) Gerichtsherren
II eine Abgabe der Mitglieder einer Zunft oder Bruderschaft; jährlich oder beim Eintritt zu zahlen
III Gebühr für die Nutzung eines Kirchenstuhls