Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abenteuer

Das Leben des Wortes im Deutschen ist dem in den Nachbarsprachen entsprechend, wie bei einem Worte des Handels- und Seeverkehrs naheliegend. Im mhd. kommt Ebenteuer "Gegenwert" mit Abenteuer in Berührung, wird aber verdrängt
I Zufall, glückliches oder unglückliches Ungefähr, Glück oder Mißgeschick
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  • 2 zufallende Sache
    • a Einkünfte
    • b zufällig erworbene Güter
    • c ausgesetzter Gewinst, Schützenpreis
II Gefahr, Risiko, Kosten; vorzüglich von Handels- und Kriegsunternehmungen
  • 1 die Wendungen: abenteuer überstehen, bestehen, stehen, ausstehen, Gefahr bestehen, Verantwortung tragen
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    • -- strafrechtlich
    • -- Abenteuer stehen gegen jemanden
    • -- in Abenteuer stehen
    • -- auf Abenteuer stehen
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  • 2 meist: auf Abenteuer "auf Gefahr", "Risiko", oft in formelhafter Verbindung mit Synonymen
  • 3 abenteuer von der see Bodmereirisiko, Bodmereiprämie
III Als Warenbezeichnung; Gegensatz zu Kaufmannsgut: allerlei Jahrmarktware, Zufallskauf, Ausschußware; insbesondere Juwelen, Schmuck, ungeprüftes Metall
  • -- gefälschte Ware?
  • -- Diebeswerkzeug
  • -- ungeschautes Tuch, insbesondere Barchent
IV Krämerhandwerk, Kurzwarenhandel