Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abenteurer
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Abenteuertuch
I (fremder) Kaufmann auf Reisen, Marktfahrer, insbesondere Pretiosenhändler
- -- Goldmacher?
- 1 Im nd. und nl. bezeichnet adventurier, avonturier insbesondere die englischen sogenannten merchant adventurers, eine Handelskompanie (Tuch usw.)
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III Zur allgemeinen Bedeutung "Gaukler" gehört "Betrüger"