Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abfertigungsansprache

Abfertigungsansprache

Abfindungsanspruch
  • all das bestimmte hat nur dann anwendung, wenn selbe aus einer stiftsmäßigen ehe erzeugt sind, widrigenfalls sie an das fideikommiss weder apanage noch abfertigungsansprache haben
    1816 SchrBodensee 28 (1899) Anh. 471