Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abfolgung

Abfolgung

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I Auslieferung
  • abfolgung seiner person
    1642 Frankfurt am Main/Diefenb.-Wülcker 6
  • würde der thäter auf der flucht ... ertappet, so soll sogleich die obrigkeit des orts um inhafftir- und abfolgung des delinquenten ersuchet werden
    1717 BrandenbKrimO. VII § 10
II Ablieferung
unter Ausschluss der Schreibform(en):