Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abgang

I von Personen
  • 1 Weggehen insbesondere in der Zusammensetzung ab u. zugang bei Wegerecht und Geleit
  • 2 Das Abtreten vom Amte
    • -- von der Rechtsverfolgung
  • 3 das aus dem Leben Scheiden, der Tod
    • -- wiederkehrende Zusammensetzungen
    • -- Aussterben
II von Sachen
  • 1 der Wegfall, die Absonderung eines Teiles. Insbesondere dasjenige, was bei der Verarbeitung von Materialien als minder brauchbar abfällt, so der Abfall vom Holz
    • -- zufälliger Wegfall, Fehlergrenze bei der Bearbeitung von Metallen
    • -- Remedium bei der Münze
    • -- damit im Zusammenhang in Schlesien seit 13. Jh. abegang = Münzgeld, contributio monetae, Steuer entstanden aus Abstandsummen an den Fürsten, damit er weitere verschlechterte Neuprägungen unterlasse
  • 2 die Verringerung infolge Wegfalles, Minderung
    • -- Abzug häufig in der Wendung an allen abgang, ôn abgang 
    • -- Entgang, Mangel, Schaden; so für den Gläubiger durch den Minderwert des Pfandes (in Beziehung zur Überteuerung)
    • -- Wiederkehrende Verbindungen
  • 3 Vollkommener Wegfall, Verfall, Verlust
  • 4 kaufmännisch: Verkauf der Ware
  • 5 im Deichrecht: Ende
III immateriell
  • 1 Minderung der äußeren Stellung, Rückgang
  • 2 Das Unwirksamwerden (desuetudo) eines Amtes oder einer Vorschrift