Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abgang
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(Abfund)
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abfurchen
Abgabe
Abgabenschein
I von Personen
- 1 Weggehen insbesondere in der Zusammensetzung ab u. zugang bei Wegerecht und Geleit
- 2 Das Abtreten vom Amte
- -- von der Rechtsverfolgung
- 3 das aus dem Leben Scheiden, der Tod
II von Sachen
- 1 der Wegfall, die Absonderung eines Teiles. Insbesondere dasjenige, was bei der Verarbeitung von Materialien als minder brauchbar abfällt, so der Abfall vom Holz
- -- zufälliger Wegfall, Fehlergrenze bei der Bearbeitung von Metallen
- -- Remedium bei der Münze
- -- damit im Zusammenhang in Schlesien seit 13. Jh. abegang = Münzgeld, contributio monetae, Steuer entstanden aus Abstandsummen an den Fürsten, damit er weitere verschlechterte Neuprägungen unterlasse
- 2 die Verringerung infolge Wegfalles, Minderung
- -- Abzug häufig in der Wendung an allen abgang, ôn abgang
- -- Entgang, Mangel, Schaden; so für den Gläubiger durch den Minderwert des Pfandes (in Beziehung zur Überteuerung)
- -- Wiederkehrende Verbindungen
- 3 Vollkommener Wegfall, Verfall, Verlust
- 4 kaufmännisch: Verkauf der Ware
- 5 im Deichrecht: Ende
III immateriell
- 1 Minderung der äußeren Stellung, Rückgang
- 2 Das Unwirksamwerden (desuetudo) eines Amtes oder einer Vorschrift
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