Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abkauf
I die Handlung des Abkaufens und ihr Ergebnis
- 1 des Abkaufens im Sinne des Ansichbringens durch Kauf
- 2 des Abkaufens im Sinne des Wiederkaufens, Ablösens
- 3 des Abkaufens im Sinne des Befreiens jemandes durch Zahlung von Belastungen oder Ansprüchen; so insbesondere von der Leibeigenschaft
II der für den Abkauf im Sinne von Abkauf I 3 zu zahlende Preis
III in Friesland und Groningen Bezeichnung des "beklemming" genannten Pachtverhältnisses, bei dessen Eingehung der Pächter eine besondere Anzahlung zu leisten hat, die ihm bei vorzeitiger Auflösung der Pacht durch den Verpächter zurückzuzahlen ist und ursprünglich vermutlich eine Abfindung für den Verzicht auf die an sich nach fünf Jahren erforderliche Erneuerung darstellte
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Abkaufbrief
abkaufen
Abkäufer
Abkäuferin
(Abkaufpfennig)
Abkaufung
Abkehr
abkehren
abkehrig