Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abledigung

Abledigung

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Zahlung
  • zu abledigung des ... an uns kommen schuldenlast
    1557 BairFreibf. 164
-- Tilgung
  • wo das verkauft guet mit ... burden und servituten beladen, mag der kaufer ... umb abledigung derselben clagen
    1573 NÖLTfl. II 1 § 39
-- Auslösung, Ablösung
  • möchte ... herr bischoff ... dahin vermanth werden, mit einem oder dem andern ... pfarrer ..., zu handeln, damit sich deren einer mit fürderlicher abledigung der gespendten und eingezognen güetter umb die probstei annemen ... thet
    1607 AktGegenref.2 II 467
  • wann nach exequirten ansatz allbereit jahr vnd tag verstrichen vnd die abledigung nit beschehen, mit zulaͤssiger einziehung vnd verkauffung solch angesetzer guͤter ein wachtsames aug ... zu halten waͤre
    1687 FinsterwalderObs. I 267
  • AktGegenref.2 I 120 f.
unter Ausschluss der Schreibform(en):