Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ablösung
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Ablösgeld
ablösig
ablöslich
I Aufhebung von Grundlasten durch Kapitalzahlung, Tilgung des Renten- oder Schuldbriefes; sodann die Zahlung, Abzahlung selbst, wodurch die Grundlast aufgehoben oder auch nur eine einzelne fällige Rentenschuld erfüllt wird. In den Agrargesetzen des 19. Jh. die Beseitigung der bäuerlichen Grundlasten gegen Entschädigung des Grundherrn durch Landabtretung, Kapital oder Rente
II Einlösung insbesondere von Metallen (Einwechslung), Pfändern, verfallenen oder veräußerten Sachen gegen Zahlung, Rückzahlung, Abfindung, meist auf Grund eines Anrechtes
III Befreiung von Personen
IV Ablösungssumme, Ersatzleistung, Abfindung
V Ablösungsrecht