Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abmachung
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Ablösungspfundgeld
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Ablösungszeit
(abloten)
Ablüge
ablügen
ablungern
abmachen
Abmachete
Abmachung
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I
Verabredung
vgl.
abmachen (III 2)
- swelche in unserer gilde die bruͤderschafft gewinnen ... wollen, mußten laut abmachung fünf Jahre auf dem hause ... erkohrne ältesten gewesen seyn1724 RevalStR. II 8Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
Schlichtung
vgl.
abmachen (III 1)
- bey sich ereignenden streitig- und schwierigkeiten ... die abmachung an die gebührenden richter verweisen1766 PreußAssekuranz- u. HavereiO. § 232
Artikel danach:
abmähen
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Abmahnung
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