Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abmachung

Abmachung

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I Verabredung
  • swelche in unserer gilde die bruͤderschafft gewinnen ... wollen, mußten laut abmachung fünf Jahre auf dem hause ... erkohrne ältesten gewesen seyn
    1724 RevalStR. II 8
II Schlichtung
  • bey sich ereignenden streitig- und schwierigkeiten ... die abmachung an die gebührenden richter verweisen
    1766 PreußAssekuranz- u. HavereiO. § 232
unter Ausschluss der Schreibform(en):