Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abmahnung

Abmahnung

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I Kapitalkündigung
  • und da er gleich die abmahnung sich unterstehen würde, so soll der schuldmann nicht pflichtig syn, bezahlung zu thun
    1577/83 LünebRef. 755
II Verwarnung
  • abmahnung aller ... reichschurfürsten ... dass sie sich nicht an den könig von Schweden hängen sollen
    1631 CAustr. I 7
  • wann der gottslästerer über die beschehene abmahnung, davon nicht abstehen wolte
    NÖLGO. 1656 II 59 pr.
unter Ausschluss der Schreibform(en):