Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abnahme

I Ab-, Wegnehmen
  • 1 eines Gutes
    • a Entziehung
    • b geschäftlich: Bezug
    • c gesetzlich
      • α Abgabe
      • β Einnahme, Ertrag
      • γ Einziehung
  • 2 eine Verpflichtung
    • a Abnahme eines Examens
    • b Entgegennahme
      • -- ordnungsmäßiger Empfang
    • c Abnahme eines Eides von dem Schwörenden, Vornahme eines Vertrages
      • -- dann auch Verleihung eines Rechtes gegen Eid
II das Ab-, Weggenommene, der Raub