Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abnehmer
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Abnahme
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Abnehmen
der etwas abnimmt, wegnimmt, übernimmt, tilgtI allgemein
- 1 eine Mühe, Not, Schuld; also: Befreier, Retter, Heiland
- 2 ein Amt; also (Stellvertreter) Nachfolger
II rechtssprachlich