Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abnehmer

der etwas abnimmt, wegnimmt, übernimmt, tilgt
I allgemein
  • 1 eine Mühe, Not, Schuld; also: Befreier, Retter, Heiland
  • 2 ein Amt; also (Stellvertreter) Nachfolger
II rechtssprachlich
  • 1 einer Ware, eines Guts
    • a Käufer, Kunde
    • b Räuber, Schädiger, Zerstörer
  • 2 einen Vorwurf, Verdacht, eine Schuld; also: Entlaster, Verteidiger, Bürge, Gewährsmann; auch Mandatar, Bevollmächtigter