Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abtei
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aus dem lateinischen abbatia, das von Irland seinen Ausgang nahm und sich reich entwickelte (K.Blume, Abbatia, Ein Beitrag zur kirchlichen Rechtsprechung 1914 (Stutz Abh. 83)): Amt des Abbas, Gesamtheit der Äbte, Abtbezirk, Amt und seine materielle Pertinenz, Abtgut, Klostergut, Klosterbesitz, kirchlich unabhängiges Kloster, Reichskloster-- Gericht 'Abtei' (im Landesteil Birkenfeld) umfaßt die vier Dörfer Gerach, Göttschied, Hintertiefenbach und Regulshausen, die dem Kloster Mettlach gehörten
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