Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Acht
Artikel davor:
Achprosch
Achproschen-Innung
Achse
Achsel
(Achselgestelle)
Achsgeld
Achskunde
Achsenmacheramt
Achsrecht
Achsweg
Verfolgung, FriedlosigkeitI Verfolgung überhaupt
II Acht im eigentlichen Sinne
- 1 vom König oder seinem Richter verhängte Acht für das ganze Reich
- 2 Landesacht
- 3 Stadtacht usw.
- 4 Acht mit Tagen
- 5 schlichte, gewöhnliche Acht
- 6 Acht mit Urteil
- a
- b Urteil und Acht verbunden, indem Urteil in Anklang an verteilen die Bedeutung "Acht" erlangt (Vgl. zB. WürzbZ. I 1 S. 658, wo von ymants urteil die Rede ist, aber die Achtformel folgt; ferner WürzbZ. I 2 S. 871, 944, 1269, 1273)
- 7 "mit der Tat" eintretende, sofortige Acht
- 8 vertragsmäßige Acht; vgl. oben II 7 zum Jahr 1241
- 9 offene Acht, allgemein verkündete, notorische, allgemeine Acht
- 10 gemeine Acht
- 11 Mit "schwer" wird meist eine verschärfte Acht gemeint, sei es, daß sie mit dem Banne oder zur Aberacht verschärft ist; doch ist auch die einfache Acht eine "Last"
- 12 gesteigerte Acht
III übertragen
IV Formeln
- 1 Acht und Bann
- a (Reichs)acht und Kirchenbann. Ausschluß aus weltlicher und kirchlicher Rechtsgemeinschaft
- b regelmäßig Bann und Acht (bair. österr.) Blutbann, höhere Gerichtsbarkeit, Ächtungsrecht
- -- vereinzelt vorangestellt
- c in der Wendung acht und bann
- 2 Acht mit dem vermögensrechtlichen Gegenstück, der Anleite verbunden
- 3 Acht und Verfestung (meist synonym)
- 4 In Paarformeln mit Aberacht, Buch, Klage und Urteil
- 5 Acht und Pfalz (Gefängnis?)
V Sprachgebrauch
Artikel danach:
2Acht
3Acht
acht
Achtbann
achtbar
Achtbarkeit
Achtbarzeit
Achtbätzler
Achtbestellung