Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Achtbuch
Artikel davor:
Achtbann
achtbar
Achtbarkeit
Achtbarzeit
Achtbätzler
Achtbestellung
Achtbrief
(Achtbriefbote)
Achtbrot
Achtbrüdertaler
Verzeichnis der GeächtetenI Achtbuch beim Reichshofgericht für die Reichsächter, später auch bei den Hof- und Landgerichten
- 1
- -- aufgelöst:
- 2 Im gleichen Buche wurden die Aberächter verzeichnet
- 3 Auch die Anleite gegen Frauen wurde ins Achtbuch eingetragen
- 4 Zwei Achtbücher
II städtische (Verfestungs-)Bücher. Die Stadtverweisungen und Ächtungen durch das Stadtgericht wurden entweder in die gewöhnlichen Stadt-, Gerichts-, Schöffenbücher geschrieben (sei es mitten unter die anderen Aufzeichnungen oder an einer besonderen Stelle) oder es wurde ein eigenes Achtbuch angelegt
III übertragen: Bannbulle?
Artikel danach:
Achtbürger
1Achtbuße
2(Achtbuße)
(Achteid)
1Achtel
2Achtel
3(Achtel)
4(Achtel)
Achtelbauer