Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Adel
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I als Simplex
- 1 gemeiner Wortgebrauch
- a
- α Abstammung, Herkunft, Sippe, Geschlecht, Art
- β vornehme Abstammung, vornehmer Stand, edles Geschlecht
- γ Kollektiv zur Bezeichnung der Leute solcher Abstammung
- b in übertragener Bedeutung Adligkeit, Vollkommenheit. So in der Bergmannssprache Erzreichtum, Reichhaltigkeit einer Erzlagerstätte
- c als Eigenname
- 2 juristischer Gebrauch
- a zur Bezeichnung des Standes im Rechtssinn überhaupt
- -- mit Bezug auf kirchliche Rangstufen
- b zur Bezeichnung bestimmter Stände
- α germanischer Volksadel; zu erschließen aus adalingus
- β Lehenspersonen, Rittermäßige
- -- in dieser Bedeutung, wie in der oben siehe insbesondere als Gegensatz zu Bürgern und Bauern
- -- Gegensatz zu Unadel als dem nicht dem Adelsstand angehörenden Teil des Volkes
- -- ebenso zum "gemainen man"
- -- Gegensatz zu den nicht ritterbürtigen Freien
- -- unter Kreuzung mit dem Gegensatz von Laien und Geistlichen zu diesen
- -- Gegensatz zu den städtischen Geschlechtern
- γ Herrenstand, hoher Adel
- δ niederer Adel, Dienstmannen und Ritterschaft in einer Stadt im Gegensatz zum Herrenstand
- ε neuzeitlicher Adelsstand, Geburtsadel und Briefadel
- ζ Freienstand im Gegensatz zum Unfreienstand
- η rittermäßig geborene, nicht zum Ritter geschlagene
- θ der friesische Häuptlingsstand
- c Stellung, insbesondere rechtliche Stellung der dem Adelsstand angehörigen Personen, Adelswürde
- d vorzügliche Berechtigung
II ironisch
III in Zusammensetzungen
- 1 bei Eigennamen, wobei Zusammenziehungen zu al- und ad-
- 2 in anderen Fällen
- a zur Heraushebung des zweiten Kompositionsgliedes, dann auch zur Bezeichnung der Ordnungsmäßigkeit
- -- von hier aus in Verbindung mit Verwandtennamen zur Bezeichnung der Legitimität des Verwandtschaftsverhältnisses
- b zum Ausdruck der Beziehung des zweiten Kompositionsgliedes zur Herkunft
- c zum Ausdruck der Beziehung des zweiten Kompositionsgliedes zum Adel als Stand
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Adelsbewilligung
(Adelbonde)
Adelsbrauch
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