Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Adel

I als Simplex
  • 1 gemeiner Wortgebrauch
    • a
      • α Abstammung, Herkunft, Sippe, Geschlecht, Art
      • β vornehme Abstammung, vornehmer Stand, edles Geschlecht
      • γ Kollektiv zur Bezeichnung der Leute solcher Abstammung
    • b in übertragener Bedeutung Adligkeit, Vollkommenheit. So in der Bergmannssprache Erzreichtum, Reichhaltigkeit einer Erzlagerstätte
    • c als Eigenname
  • 2 juristischer Gebrauch
    • a zur Bezeichnung des Standes im Rechtssinn überhaupt
      • -- mit Bezug auf kirchliche Rangstufen
    • b zur Bezeichnung bestimmter Stände
      • α germanischer Volksadel; zu erschließen aus adalingus 
      • β Lehenspersonen, Rittermäßige
        • -- in dieser Bedeutung, wie in der oben siehe insbesondere als Gegensatz zu Bürgern und Bauern
        • -- Gegensatz zu Unadel als dem nicht dem Adelsstand angehörenden Teil des Volkes
        • -- ebenso zum "gemainen man"
        • -- Gegensatz zu den nicht ritterbürtigen Freien
        • -- unter Kreuzung mit dem Gegensatz von Laien und Geistlichen zu diesen
        • -- Gegensatz zu den städtischen Geschlechtern
      • γ Herrenstand, hoher Adel
      • δ niederer Adel, Dienstmannen und Ritterschaft in einer Stadt im Gegensatz zum Herrenstand
      • ε neuzeitlicher Adelsstand, Geburtsadel und Briefadel
      • ζ Freienstand im Gegensatz zum Unfreienstand
      • η rittermäßig geborene, nicht zum Ritter geschlagene
      • θ der friesische Häuptlingsstand
    • c Stellung, insbesondere rechtliche Stellung der dem Adelsstand angehörigen Personen, Adelswürde
    • d vorzügliche Berechtigung
II ironisch
  • 1 Bankrott
  • 2 Landstreicher, Vagabunden
III in Zusammensetzungen
  • 1 bei Eigennamen, wobei Zusammenziehungen zu al- und ad- 
  • 2 in anderen Fällen
    • a zur Heraushebung des zweiten Kompositionsgliedes, dann auch zur Bezeichnung der Ordnungsmäßigkeit
      • -- von hier aus in Verbindung mit Verwandtennamen zur Bezeichnung der Legitimität des Verwandtschaftsverhältnisses
    • b zum Ausdruck der Beziehung des zweiten Kompositionsgliedes zur Herkunft
    • c zum Ausdruck der Beziehung des zweiten Kompositionsgliedes zum Adel als Stand