Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Allmende
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Allmendbesitzer
Allmendbletz
Allmendbrief
Allmendbuch
I Gemeinde selbst, nur fries.
II Gemeindenutzung
- 1 als Rechtsgemeinschaft
- 2 als Einzelrecht
- -- die grundherrliche Abgabe dafür
- 3 formelhaft: Bestandstück von Gemeind- und Einzelbesitz
- -- Flurname
- 4 als bestimmte Nutzung
III die der Nutzung unterliegende Fläche, namentlich in Orts- und Grenzbestimmungen
IV Gemeindeeigentum
- 1 im Gegensatz zum Privateigentum
- 2 Eigentum einer Genossenschaft oder Obereigentum einer Herrschaft