Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Alteigen
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altbezahlt
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Altbürgermeister
Altdienstgeld
1Alte
2(Alte)
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I abgabenfreies Grundstück, auch Erbgut
II Rente des ehemaligen Eigentümers nach dem Verkauf
- -- Rente für die Armen
III der ursprüngliche Eigentümer eines mit einer Rente belasteten Grundstücks
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