Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Altenteil

Altenteil

, Altteil
Gesamtheit der Tiere und Sachen usw., die nach der Übergabe einer Hofstelle an die jüngere Generation dem bisherigen Inhaber (bzw. dessen Witwe) zur Alterversorgung verbleiben
-- Urkunde darüber