Amtseingesessene

Amtsuntertan, -angehöriger
  • 1666 Behnes,BeitrMünster 729 Faksimile
  • 1668 Buchen/OStR. I 1091 Faksimile
  • finden wir ... den von den ämtern vielfältig gebrauchten ausdruck amtsunterthanen umsomehr unangemessen, weil das Preußische landrecht damit den begriff von eigenbehörigkeit verbindet, und haben die ämter sich daher künftig des ausdruckes amtseingesessene zu bedienen
    1818 hannoverscher Erlaß/JbEmden 15 (1903/05) 428