Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Amtsherr
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Amtshebammenkasse
Amtshebung
Amtshegebereiter
amtsheischend
Amtsheller
Amtsherberge
Amtsherkommen
allgemein: der Inhaber eines Amtes, im besonderen:I Vorgesetzter
II mit einem Amt betrauter Vasall, Inhaber eines Hofamts
III Kapitular oder weltlicher Vogt, der die weltliche Herrschaft des Stifts vertritt
IV Inhaber eines Klosteramts
V Magistratsmitglied, besonders das an der Spitze eines städtischen Amtes
VI mit der Aufsicht über die Zünfte beauftragte Ratsherren, die auch dem Amtsgericht (III) vorstehen