Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Anleit
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(Anlehner)
Anlehnung
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Anlehrung
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Anleihe
anleihen
Anleiher
Anleihung
- 1 Einweisung, Einsetzung durch den Grundherrn in den neuverliehenen oder ererbten dienstpflichtigen Bauernhof, Eintritt als Kolonist, Erb- oder Fall-Lehen, Erbzinsleihe, Emphyteusis
- -- auch Einweisung in einzelne Feld- oder Waldstücke
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II Landvermessung und Marksteinsetzung, feierliche Grenzbesichtigung durch öffentliche Personen, Augenschein besonders in Grundstücks- und Bausachen, auch dieser Prozeß selbst. Oft nacheinander. ,nachbarliche, bäuerliche, gemeine, gütige" (= schiedsgerichtliche) und ,rechtliche, geschworene, Schöffen-Anleit"
- 1 Einweisung des Klägers in Pfandbesitz von Liegenschaften des in contumaciam Verurteilten, Einweisung im Eigentumsprozeß
- 2 Urteilsvollstreckung überhaupt, insbesondere der Acht
- 3 ein Span als Anleitesymbol
IV Zunfteintrittsgeld
V Zoll