Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Anleit

I
  • 1 Einweisung, Einsetzung durch den Grundherrn in den neuverliehenen oder ererbten dienstpflichtigen Bauernhof, Eintritt als Kolonist, Erb- oder Fall-Lehen, Erbzinsleihe, Emphyteusis
    • -- auch Einweisung in einzelne Feld- oder Waldstücke
  • 2
    • a einmalige Abgabe bei solcher Handänderung an den Grundherrn, Einkaufsgeld, Anfahrtgebühr (bei Kauf, Tausch, Erbfall). Ggs. Ableit 
    • b wiederkehrende Abgabe an den Grundherrn, Jahresleistung
    • c Schreibgebühr ans Schreinsamt
II Landvermessung und Marksteinsetzung, feierliche Grenzbesichtigung durch öffentliche Personen, Augenschein besonders in Grundstücks- und Bausachen, auch dieser Prozeß selbst. Oft nacheinander. ,nachbarliche, bäuerliche, gemeine, gütige" (= schiedsgerichtliche) und ,rechtliche, geschworene, Schöffen-Anleit" 
  • 1 Einweisung des Klägers in Pfandbesitz von Liegenschaften des in contumaciam Verurteilten, Einweisung im Eigentumsprozeß
  • 2 Urteilsvollstreckung überhaupt, insbesondere der Acht
  • 3 ein Span als Anleitesymbol
IV Zunfteintrittsgeld
V Zoll