Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Antwort
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Antrustio
Antrützler
Antsache
antseida
antseidôn
(Antswôr)
antun
Antuung
(Antwehrtat)
1Antwort
Gegenworte, EntgegnungI Verteidigung des Beklagten auf eine Klage, Beschuldigung (vgl. 1Antwort), insb. die Rede, mit der er zum Klaganspruch Stellung nimmt
- 1
- 2
- 3 vor Gericht erscheinen
- 4 sich zur Antwort verpflichten
- 5
- 6
- 7
- 8 sich wirksam verteidigen
- -- vor Gericht bringen
- 9 sich weigern, entziehen der Antwortpflicht
- 10 verweigern
- 11 sich befreien
- 12 sachfällig werden
- 13 sich einlassen
- 14 sich einlassen
- 15 formelhaft verbunden
- 16 mit Adjektiv
- 17
- -- insbesondere schriftliche Antwort
- 18 Vorbringen beider Parteien
- 19 übertragen: Gerichtsverhandlung
II Äußerung eines Gefragten