Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Aufbietung
Artikel davor:
Aufbesserung
aufbesterben
aufbezahlen
Aufbezahlung
Aufbietebrief
(Aufbietelschilling)
aufbieten
Aufbieter
Aufbietgeld
Aufbietgroschen
I Aufgebot
- 1 von Personen
- 2 von Sachen: Aufbietung eines Erbes, Pfandes, Verkaufes usw.
- -- gerichtliche Auflassung
II Anbietungspflicht im Lehnswesen
Artikel danach:
Aufbietzettel
aufbinden
Aufbindung
aufblasen
(aufbleiben)
aufborgen
Aufborgung
Aufbot
Aufbotbrief