Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): aufnehmen/Aufnehmen
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Aufnahme
Aufnahmegeld
A etwas vom Boden nehmen, in die Höhe nehmen
B in Empfang oder Besitz nehmen
- I sinnlich
- 1 eine Sache
- a erhalten, empfangen
- b erheben, einziehen, beziehen
- c nutznießen
- d borgen, entleihen, Schulden aufnehmen
- e (eine Erbschaft) antreten, übernehmen
- f zu Lehen nehmen, empfangen
- g einen Lehensauftrag entgegennehmen
- h (vor Gericht) übernehmen, sich einweisen lassen
- i übernehmen, auftragsgemäß in Besitz nehmen
- k in Beschlag nehmen
- 2 ein Recht, Bürgerrecht, Mitgliedschaft, Gewerberecht erwerben
II übertragen
C aufnehmen (in eine berufliche oder rechtliche Stellung)
- I als Bürger, Mitglied, Genosse
- -- ähnliche Bedeutung
II in die bäuerliche Leihe aufnehmen
III Schutz gewähren
IV Zuflucht gewähren; bei sich aufnehmen, beherbergen
V Vieh einstellen
VI adoptieren, (an Kindesstatt annehmen); einsetzen
VII einstellen, anstellen, in Dienst nehmen
VIII anwerben, aufstellen
IX bestätigen, anerkennen als
X zulassen, konzessionieren
D einverstanden sein, beschließen
- I einen Beschluß fassen, ihm beitreten
II abmachen, vereinbaren
III sich verpflichten
IV einverstanden sein
V sich unterwerfen, anerkennen
E zurücknehmen, wieder wegnehmen
- I wieder an sich nehmen
II ein Lehen (zur Weiterverleihung) zurücknehmen
III das Bürgerrecht aufnehmen jemanden aus der Stadt entlassen, abziehen lassen
IV jemanden eines Amtes entbinden
V zurückverlangen
VI einen (abgetretenen) Klageanspruch wieder an sich ziehen
F anfangen, beginnen
- I anfangen
II begründen, stiften
III in Kultur nehmen
IV bergmännisch: den Betrieb (wieder) eröffnen; muten
G den Eid aufnehmen
- I einen zugeschobenen Eid annehmen und leisten
II vereidigen; Eid entgegennehmen
III den Eid leisten
IV einen Eid hinnehmen, sich auf ihn einlassen
V ?
H etwas zur Erledigung übernehmen
- I eine Arbeit, Auftrag, Amt übernehmen
II sich einer Angelegenheit (als Vermittler) annehmen, sie in die Hand nehmen
III auf sich nehmen (für einen anderen)
IV eine Klage vor Gericht (zur Verhandlung), eine Erklärung annehmen
V an den stab aufnehmen zu Gerichtshanden übernehmen
VI zur Beförderung übernehmen
J festsetzen, bestimmen, festlegen
- I einen Bußbetrag
- -- ausstellen lassen
II einen Termin anberaumen
III eine Überlegungsfrist ausmachen
IV verschieben, vertagen; aufheben
V protokollieren, ausstellen
VI sich Frieden geloben lassen
K Kundschaft (Beweis, Zeugen) aufnehmen
- I eine Aussage annehmen, entgegennehmen
II annehmen, zulassen, beiziehen
III vorbringen
IV kundschaft aufnehmen als künftigen Zeugen anrufen
L Verschiedenes
- I fördern
- 1 Rechnung abhören, als richtig feststellen und abschließen
- 2 abnehmen (prüfen und feststellen) einer geleisteten Arbeit
II freiung aufnehmen Asyl erwerben
III einen Deich okkupieren
IV entnehmen
V abnehmen
VI einschließen, absorbieren
VII brechen
VIII den Rechtsweg beschreiten, zu Recht stehen
IX abfassen, vorbringen
X auffassen, aufnehmen, sich dazu stellen
XI jemanden sich vornehmen
XII "abschätzen"(?)
XIII ?
I Einführung einer Vorschrift
- -- hierzu?
II Abkommen, Übereinkunft
III Förderung, Wohlfahrt
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Aufnehmer
Aufnehmgeld
Aufnehmung
Aufnehmungsbrief
Aufner
Aufnung
Aufnutzen
aufnutzen
aufopfern