Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Aufseher

Aufseher

aufsecher; nd. upsênder; nl. opsiender 
Aufpasser, Aufsichtsbeamter
-- Vormund
  • synen kinden kein pfläger, vfseher, gerhaben, vormunt, vogt vnd schirmer [setzen]
    1611 FreiburgÜMun. III Art. 439
-- bergmännisch
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  • an einigen orten nennet man diesen aufseher den keuler, ingleichen einen fluhr-schuͤtzen oder feld-huͤther
    1750 Klingner II 285
-- Pfandeintreiber
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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