Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Ausbürger
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ausbringen
Ausbringung
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ausbühren
Ausbührung
ausbündig
Ausbürge
ausbürgeln
ausbürgen
I außerhalb des Stadtbezirks wohnender Bürger (Gegensatz: Einbürger), wobei die rechtliche Stellung landschaftlich sehr verschieden ist
III leibeigene Untertanen des Rates in den Dörfern