Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Bauermeister
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Bauerlohn
Bauerlos
Bauermahl
Bauermann
Bauermannlehengut
(Bauermark)
Bauermarkt
Bauermaß
(Bauermeinde)
I Bürgermeister (von Stadt oder Dorf)
- -- in richterlicher Funktion
II Vorsteher eine Kirchspiels
III Gemeindeeinnehmer
- -- "begüterter Bauer, der, wenn ihn die Reihe trifft, ein Jahr lang Einnahme und Ausgabe der Gemeindekasse besorgen muß"
IV Gemeindediener, Amtsbote
V Aufseher über Maß und Gewicht