Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Baum
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baulos
Baulose
I wörtlich: arbor
II übertragen
- 1 Stammbaum (I)
- 2 Gerichtsschranke
- 3 Schlagbaum
- -- Hafenbaum, der die Einfahrt sperrt
- 4 Stange (II) des Sekundanten zum Parieren, Eingreifen beim gerichtlichen Zweikampf
- 5 Tragstange für große Gefäße
- 6 Sensenbaum als Ackermaß