Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Beibote

I Aushilfs-, Nebenbote
  • 1 der einem ersten Abgeordneten beigegebene zweite Abgeordnete
  • 2 Abgeordneter zum Bundestag der drei Bünde und zu den Beitagen der einzelnen Bünde
  • 3 Abgeordneter zum Großem Rat bis 1850