Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Bergrichter

I örtlicher Bergbeamter, zuweilen dem Bergmeister unterstellt; Vorsitzender des Berggerichts oder Richter in Angelegenheiten des Bergbaus und der Bergleute
  • -- Bürgermeister als 1. Beisitzer des Berggerichts
II in Nürnberg: Ratsherr mit der Aufsicht über die stadteigenen Steinbrüche
III Vertreter des Grundherrn und Vorsitzender des Bergteidings