Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Beschreitung

Beschreitung

  • 1722 SiebbLRKomm. 136
  • 1738 Hayme 43
  • wenn ... eheleute einander erben wollen, so wird die beschreitung des hochzeit- oder ehebettes nach vorhergegangener trauung erfordert. der beyschlaf, ohne diese, ist hier nicht genug
    1753 Hellfeld I 642
unter Ausschluss der Schreibform(en):