Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Beschreitung
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- 1722 SiebbLRKomm. 136
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- 1738 Hayme 43
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- wenn ... eheleute einander erben wollen, so wird die beschreitung des hochzeit- oder ehebettes nach vorhergegangener trauung erfordert. der beyschlaf, ohne diese, ist hier nicht genug1753 Hellfeld I 642Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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