Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Besthauptsfall

Besthauptsfall

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wie Besthaupt; Situation, in welcher das Besthaupt (eigentlich) fällig wird
  • so sollt u. g. h. der besthoptfal werden
    1488 SchweizId. I 740f.
  • wenn der besthauptsfall sich bei 10 jahren mehrmals ergiebt, soll er nur einmahl erhoben ... werden
    1777 Kamptz,PreußProvR. III 348